Mündliche Frage PlPr 17/129: Ausschluss der Beteiligung mit deutscher Hilfe ausgebildeter somalischer Polizisten an den Gefechten im somalischen Eil Waq
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den gegenwärtigen Aufenthaltsort und die Aktivitäten der nahezu 1 000 mit ihrer Hilfe in Äthiopien ausgebildeten somalischen „Polizisten“, unter denen sich auch Minderjährige befanden und die sich anschließend in der Provinz Gedo einer Äthiopien nahestehenden und mit der somalischen Übergangsregierung verbündeten Miliz angeschlossen hatten, und kann sie eine Beteiligung dieser an den Gefechten ab dem 11. September 2011 im Gebiet Eil Waq ausschließen, vor denen nach Angaben von IRIN (www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93787) über 34 000 Menschen geflohen sein sollen, darunter viele, die bereits zuvor auf der Flucht vor der Hungerkatastrophe waren?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Drucksache 17/7083, Frage 40:
Wie bereits in den Antworten auf Ihre schriftlichen Fragen zu diesem Thema vom Oktober 2010 (Frage Nr. 1 auf Bundestagsdrucksache 17/3565) bzw. März 2011 (Frage Nr. 3 auf Bundestagsdrucksache 17/5876) sowie in der Fragestunde vom 26. Januar 2011 von Herrn Staatsminister Dr. Werner Hoyer ausgeführt, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Polizisten in der somalischen Grenzregion zu Äthiopien, das heißt in den somalischen Regionen Gedo und Bakool (Südwest-Somalia) auf.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den von Ihnen behaupteten „Anschluss“ der Polizisten an eine mit der somalischen Übergangsregierung verbündete Miliz vor. Ebenso verfügt die Bundesregierung nicht über weitergehende Erkenntnisse zu den in Ihrer Fragestellung erwähnten Gefechten.