Mündliche Frage PlPr 17/132: Rüstungsgeschäfte mit Angola und Auswirkungen auf die Gewährleistung elementarer Bürgerrechte

Wie hoch sind der Umfang und das Finanzvolumen der von der Bundesregierung bereits zugesagten bzw. geplanten Rüstungsgeschäfte mit der Republik Angola, und welche Auswirkungen wird diese Rüstungskooperation – angesichts der jüngsten Angriffe auf die Presse- und Versammlungsfreiheit, insbesondere nach der Verurteilung von William Tonet, dem langjährigen Herausgeber der Zeitung Folha 8, zu einer einjährigen Haftstrafe wegen eines kritischen Artikels über das angolanische Militär – auf die Gewährleistung elementarer Bürgerrechte in Angola haben?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Drucksache 17/7311, Frage 32:

Die Bundesregierung hat derzeit weder eine Rüstungskooperation noch eigene Rüstungsgeschäfte mit Angola zugesagt noch geplant.

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfangsland und den Gefahren eines Missbrauchs des konkreten Rüstungsguts kommen dabei eine besondere Bedeutung zu.

Nach Auffassung der Bundesregierung haben diejenigen Rüstungsgüter, für die die Bundesregierung bislang Ausfuhrgenehmigungen erteilt oder in Aussicht gestellt hat, keine Auswirkung auf die Presse- und Versammlungsfreiheit.

Der Prozess gegen den Journalisten William Tonet wegen Verleumdung dauert 4 Jahre an. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, Revision ist noch möglich. Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren keinen exemplarischen Fall eines staatlichen Angriffs auf das Recht der Pressefreiheit.

In der Implementierung der verfassungsmäßig verankerten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zeichnet sich in Angola, auch im regionalen Vergleich, eine positive Entwicklung ab. Im Übrigen bietet die am 18. Juli 2011 begründete politische Partnerschaft mit Angola eine Plattform, um mit der Regierung von Angola einen intensiven Dialog über die Implementierung der Bürgerrechte zu führen.