Mündliche Frage PlPr 17/148: Kenntnisse über Gefechte einer illegal von Libyen nach Syrien eingeschleusten Gruppe von ca. 600 islamistischen Kämpfern zur Teilnahme an den bewaffneten Auseinandersetzungen gegen Staatspräsident Assad
Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise über Gefechte einer Gruppe von circa 600 islamistischen Kämpfern, welche der sogenannte libysche Übergangsrat, der infolge des völkerrechtswidrigen Bombardements des UN-Mitgliedstaates Libyen durch die NATO installiert wurde, mit Kenntnis seines Vorsitzenden Mustafa Abd al-Dschalil illegal über die Türkei nach Syrien eingeschleust haben soll, um dort an bewaffneten Auseinandersetzungen gegen Staatspräsident Baschar al-Assad und einer weiteren Destabilisierung der Region teilzunehmen (siehe http://rt.com/news/libya-syria-fighters-smuggled-475/)?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/8101, Frage 49):
Der von der Bundesregierung und zahlreichen anderen Staaten anerkannte libysche Nationale Übergangsrat und die libysche Übergangsregierung sympathisieren offen mit der syrischen Protestbewegung. Der Bundesregierung sind Kontakte zwischen dem Nationalen Übergangsrat und der syrischen Opposition bekannt. Eine Entsendung von Kämpfern aus Libyen zur Unterstützung der syrischen Proteste kann die Bundesregierung jedoch nicht bestätigen.