Mündliche Frage PlPr 17/151: Begründung des Stellenabbaus im Bereich der Visaerteilung im Jahr 2010
Wie begründet die Bundesregierung den Stellenabbau im Bereich der Visumerteilung im Jahr 2010 vor dem Hintergrund, dass ihre gegenüber der Presse gegebene Begründung (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 3. Januar 2012 „Am Limit“), die Visumpflicht für mehrere Staaten sei weggefallen, ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/8221 nicht tragfähig ist, da das Personal auch in Kontinenten gekürzt wurde, in denen es keinen Wegfall der Visumpflicht gab, und überdies die Zahl der bearbeiteten Visa dessen ungeachtet im Jahr 2010 zugenommen hat, und wie bewertet sie weiterhin den Einsatz externer Dienstleister, wenn dieser bislang nicht oder kaum zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Visumprüfung geführt hat, wie aus dem genannten Zeitungsartikel hervorgeht?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/8323, Frage 61):
Die Angaben in dem genannten Zeitungsartikel beruhen aufzählen, die nicht einen Stellenabbau, sondern einen weltweiten Rückgang sogenannter Mitarbeiterkapazitäten, MAK, um 6,5 Prozent im Jahr 2010 darstellen. Die technische Größe MAK gibt den von den Mitarbeitern – Ortskräfte und Entsandte – angegebenen tatsächlichen Arbeitseinsatz im Visabereich wieder. Hierbei werden auch prozentuale Arbeitsanteile berücksichtigt.
Tatsächlich erklärt sich der Rückgang des weltweiten Arbeitsaufwands bei der Bearbeitung von Visaanträgen allein zur Hälfte schon aus dem Wegfall der Visumpflicht in Teilen Europas: Serbien, Mazedonien und Montenegro 2009, Bosnien-Herzegowina und Albanien 2010. Die andere Hälfte erklärt sich überwiegend aus rückläufigen Visazahlen in den Jahren 2008/2009 in den Regionen GUS, Südlicher Kaukasus, Zentralasien und Asien, die vor allem der Wirtschafts- und Finanzkrise geschuldet waren und dazu führten, dass an einigen Dienstorten weniger lokale Saisonkräfte eingestellt wurden und vor allem auf Nachbesetzungen von Ortskräften verzichtet wurde. Die ab 2010 wieder ansteigenden Antragszahlen haben in einigen Fällen, zum Beispiel in Shanghai, dazu geführt, dass erneut zusätzliche Ortskräfte eingestellt wurden.
Die Bundesregierung bewertet die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern weiterhin positiv. Bisher wurden diesen vor allem organisatorische Teilaufgaben übertragen wie die Erteilung von Auskünften und die Terminvergabe zur Visumabgabe. Dies bringt für die Auslandsvertretungen bereits Entlastung. Künftig werden Dienstleister auch mit weiteren nichthoheitlichen Aufgaben, so unter anderem die Annahme von Visaanträgen, betraut. Die entsprechenden Ausschreibungen finden in den großen Antragstellerstaaten wie Russland und China bereits statt.
Aus Sicht der Bundesregierung erhöht der Einsatz externer Dienstleister die Servicequalität für die Antragsteller und entlastet die Auslandsvertretungen von Aufgaben nichthoheitlicher Art. Die Auslandsvertretungen können so ihre Ressourcen auf die hoheitlichen Aufgaben im Visumverfahren konzentrieren, nämlich auf die Antragsbearbeitung und -entscheidung. Die durch die Auslagerung geschaffene Entlastung der Visastellen wird für die rasche und effiziente – und gleichzeitig die Sicherheitsbelange wahrende – Bearbeitung von weiteren Anträgen genutzt.