Mündliche Frage PlPr 17/157: Äußerungen der Staatsministerin Pieper zu den Ende Februar 2012 anstehenden Präsidentschaftswahlen im Senegal und Begründung für die weitere militärische Ausstattungshilfe
Womit begründet die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, ihre in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2012 (www.auswaertigesamt. de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2012/ 120131_Senegal.html) geäußerte Hoffnung, dass die Ende Februar dieses Jahres anstehenden Präsidentschaftswahlen „frei, fair und friedlich ablaufen" könnten, nachdem der dem amtierenden Präsidenten Abdoulaye Wade nahestehende Verfassungsrat diesem, entgegen dem Wortlaut der Verfassung, eine dritte Amtszeit ermöglicht und aussichtsreiche Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen hat – was im Übrigen zu Protesten führte, über die sich die Staatsministerin Cornelia Pieper in o. g. Pressemitteilung „besorgt" zeigte –, und wie begründet das Auswärtige Amt vor dem Hintergrund des immer offener zu Tage tretenden autoritären Regierungsstils des Präsidenten Abdoulaye Wade, dass, neben der bereits in der Vergangenheit durchgeführten militärischen und polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für den Senegal und der durch das Auswärtige Amt mitfinanzierten Ausbildung senegalesischer Polizisten im Rahmen der UNAMID-Mission, der Senegal im erst Mitte Januar dieses Jahres im Haushaltsausschuss gebilligten „Vierjahresprogramm 2013–2016 für die Ausstattungshilfe der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte" als eines von neun Ländern (Ghana, Mali, Namibia, Tansania, Nigeria, Äthiopien, Kenia und Angola) genannt wird, in den kommenden Jahren militärische Ausstattungshilfe erhalten soll?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 37):
Der senegalesische Verfassungsrat hat am 27. Januar 2012 festgestellt, dass die erneute Kandidatur von Präsident Abdoulaye Wade der verfassung entspricht. Diese Entscheidung ist politisch umstritten. Die Kritik am Regierungsstil von Präsident Wade hat sich in den letzten Jahren zweifellos verstärkt. Die senegalesische Zivilgesellschaft hat sich jedoch – zuletzt 2011 – eindrucksvoll wehrhaft gezeigt. in der Folge musste Präsident Wade eine geplante Verfassungsänderung zurücknehmen. In einem Land wie der Republik Senegal mit langer demokratischer Tradition, einer aktiven Zivilgesellschaft und einer wachsamen Presse besteht eine realistische Chance auf freie und faire Wahlen.
Die Bundesregierung hat die Vorbereitung der Präsidentschaftswahlen im Senegal sehr eng begleitet und unter anderem eine Expertin für die ausgestaltung des Wahlgesetzes finanziert. Die Deutsche Botschaft ist im unabhängigem "Comité de Veille" vertreten, welches den Wahlvorbereitungsprozess überwacht. die Vorbereitungen ließen bisher jedenfalls das Bemühen der senegalesischen Regierung glaubwürdig erkennen, freie und faire Wahlen durchführen zu wollen. Seit einigen Tagen halten sich Wahlbeobachter der Europäischen Union im Senegal auf. Sie haben bislang keine Hinweise auf konkrete Manipulationen, auf Einschüchterung oder auf den Ausschluss von Teilen der Bevölkerung von der Wahlteilnahme feststellen können.
Deutschland stimmt sich kontinuierlich mit seinen Partnern in der EU ab. Wir beobachten die Situation sehr kritisch und stehen mit Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft in engem Kontakt.
Bezüglich der militärischen Ausbildungshilfe: Hier ist die Republik Senegal bislang ein verlässlicher Partner. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung beobachten die weitere Entwicklung im Senegal sorgfältig. Bei bedenklichen Entwicklungen können laufende Maßnahmen abgebrochen werden. Diese Notwendigkeit sehen wir bislang jedoch nicht.
Hinsichtlich der militärischen Ausstattungshilfe sind konkrete Projekte für den Senegal für den zeitraum 2013 bis 2016 noch nicht abschließend geprüft. Bei der Unterstützung des Senegal geht es um langfristige Wirkung, die die senegalesischen Möglichkeiten für den Beitrag zum Aufbau konkreter und bedarfsgerechter Fähigkeiten für die teilnahme an Peacekeeping-Einsätzen der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der "Economic Community of West African States" (ECOWAS) stärken sollen. Die Bundesregierung wird bei der Entscheidungsfindung die aktuellen Ereignisse selbstverständlich berücksichtigen.