Mündliche Frage PlPr 17/164: Kenntnisse der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer militärischen Intervention in Syrien über die Rolle und den Einsatzzweck israelischer und US-amerikanischer Drohnen

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer militärischen Intervention in Syrien, über die Rolle und den Einsatzzweck israelischer und US-amerikanischer Drohnen, darunter vom Typ PREDATOR B, die sich derzeit im syrischen Hoheitsgebiet befinden und trotz anderslautender Berichte des US-Verteidigungsministeriums nicht der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen dienen (vgl. www.haaretz.com/news/middle-east/ report-u-s-drones-flying-over-syria-to-monitorcrackdown-1.413348), sondern der militärischen Überwachung der syrischen Verteidigungskapazitäten, um im Falle eines Krieges „SCUD-Stellungen aufzuklären und frühzeitig militärische Bewegungen zu erkennen", wie es im aktuellen Newsletter „Verteidigung" (Ausgabe 08/2012, S. 2) heißt?

Welche Hinweise hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über den Zweck und die Tätigkeit bzw. Anwesenheit von Spezialkräften, Geheimdienstmitarbeitern, Beratern und Ausbildern der NATO-Staaten bzw. der Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates auf syrischem Staatsgebiet oder in unmittelbarer Nähe seiner Grenzen, insbesondere in der Türkei, sowie Waffenlieferungen an bewaffnete Teile der syrischen Opposition (vgl. www.zeit.de/ news/2011-11/14/eu-moskau-wirft-westen-aufhetzung-in-syrien-vor-14145202)?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Fragen 89 und 90):

Zu Frage 89:

Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

Zu Frage 90:

Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur nachrichtendienstlichen Methodik des BND zur Informationsgewinnung einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei könnte die Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden.

Daher muss bei der Beantwortung dieser Anfrage eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BND sowie der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des BND andererseits erfolgen.

Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen. Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wird auf die Hinterlegung einer ergänzenden, als Verschlusssache, VS, „VS-Vertraulich“ eingestuften Antwort in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht durch die Fragestellerin verwiesen.

Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über keine eigenen belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sowie spezifisch über Waffenlieferungen von Regierungen oder Beteiligung ausländischer Streitkräfte. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Kleinwaffen nach Syrien geschmuggelt werden.