Mündliche Frage PlPr 17/180: Maßnahmen der Bundesregierung zum deutschen Beitrag zu gemeinsam bereitgestellten NATO-Fähigkeiten für den Fall eines Einsatzes und die Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

Welche Maßnahmen erwägt bzw. plant die Bundesregierung, um „die Erwartungen auch an deutsche Beiträge zu gemeinsam bereitgestellten NATO-Fähigkeiten für den Fall eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes in Einklang zu bringen", wie es die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2012 zum G-8-Gipfel am 18./19. Mai 2012 in Camp David und zum NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012 in Chicago (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungserklaerung/2012/2012-05-10-merkel.html) ausdrückte, nachdem sie ausführte, dass „in den vergangenen 63 Jahren … keine Organisation so klar und so zuverlässig für Frieden und Freiheit [stand] wie die Nordatlantische Allianz", und darauf hinwies, dass man der „Erwartung unserer alliierten Partner … sicher und verlässlich" entsprechen müsse, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Botschafters Wolfgang Ischinger, dass Beiträge zu multinational bereitgestellten Fähigkeiten, so sie von der NATO oder der EU angefragt werden, von nationalen Vetos ausgenommen sein sollten (http://www.europesworld.org/NewEnglish/Home_old/Article/tabid/191/ArticleType/ArticleView/ArticleID/21826/LibyacouldbeacatalystforEuropessecuritypolicy.aspx)?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/9677, Frage 65):

Aus Sicht der Bundesregierung ist es absehbar, dass bei zukünftig vermehrter Verwendung gemeinsamer Fähigkeiten im NATO-Rahmen die Erwartungshaltung auf Bündnisebene an die verlässliche Verfügbarkeit nationaler Elemente in diesen Fähigkeiten weiter steigen wird. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat vor diesem Hintergrund in ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2012 von einer perspektivisch zu erwartenden Diskussion im Deutschen Bundestag gesprochen. Wenn sich im Rahmen einer solchen Diskussion im Bundestag die Frage stellt, Erwartungen unserer Bündnispartner an die Verfügbarkeit nationaler Elemente in gemeinsamen, integrierten Fähigkeiten der NATO für den Fall eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes in Einklang zu bringen, so wären seitens des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.