Mündliche Frage PlPr 17/186: Umstände des Beschusses von Piratenlogistik auf somalischem Festland am 15. Mai 2012
Unter welchen konkreten Umständen fand am 15. Mai 2012 – fünf Tage nach der Ausweitung des deutschen Mandates zur Beteiligung an der EU-Mission Atalanta – der Beschuss von angeblicher Piratenlogistik auf somalischem Festland statt (www. eunavfor.eu/2012/05/eu-naval-force-delivers-blowagainst-somali-pirates-on-shoreline/), und welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die belegen, dass im Zuge dieser Operation keine Menschen verletzt oder für die ansässige Zivilbevölkerung relevante Infrastrukturen zerstört wurden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/10015, Frage 84):
Der im Rahmen der EU-geführten Operation Atalantain der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2012 erfolgte Einsatz gegen Piraterielogistik am Strand war zeitlich und räumlich eng begrenzt und wurde unter Beachtung der Durchführungsvoraussetzungen aus der Luft durch-geführt. Es wurde zu keinem Zeitpunkt somalischer Boden betreten. Während des Einsatzes befand sich ständig ein Seefernaufklärungsflugzeug mit Nachtsichtfähigkeit über dem Einsatzgebiet, um die Gefährdung von Menschen und eigenen Kräften auszuschließen. Auswertungen aus der Luft während des Einsatzes und am Folgetag lieferten keine Hinweise auf Personen- oder Begleitschaden.