Mündliche Frage PlPr 17/213: Ausgestaltung der EU-Mission in Mali und Rolle der Sicherheitskräfte Malis und der Truppen der Economic Community Of West African States
Welche Positionen hat die Bundesregierung in den zuständigen Gremien der Europäischen Union hinsichtlich der Frage eingenommen, ob vornehmlich die geplante EU-Mission selbst für ihren Schutz sorgen soll oder bei dieser Aufgabe vor allem die Sicherheitskräfte Malis und die Truppen der ECOWAS (Economic Community Of West African States) eine Rolle spielen sollen, und welche Haltung haben hierzu die anderen EU-Staaten eingenommen?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 59):
Die Bundesregierung beobachtet die Lage in der Republik Mali mit Sorge. Die aktuellen Ereignisse in Mali stellen einen Rückschritt und eine Gefahr für die Stabilität der gesamten Sahelregion dar. Die Bundesregierung verurteilt den erzwungenen Rücktritt des Premierministers durch das Militär.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat gestern noch einmal klargestellt, dass unsere Hilfsangebote unter der Bedingung bestehen bleiben, dass der Prozess zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Mali glaubhaft durchgeführt wird.
Nur mit einem geordneten politischen Prozess wird Mali aus dieser Krise herausfinden. Aus diesem Grund ist dieser politische Prozess für uns das entscheidende Kriterium für eine deutsche oder eine europäische Unterstützung. Übergangspräsident Dioncounda Traoré, der neue Premierminister Diango Cissoko sowie alle politischen Führer des Landes müssen verantwortlich handeln und die Arbeit mit einer zivilen Übergangsregierung fortsetzen.
Die politische Lage in Bamako muss sich zunächst stabilisieren. Im Licht der aktuellen Entwicklungen muss dann entschieden werden, welche Konsequenzen sich für die weiteren Planungen für eine mögliche GSVP-Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali ergeben.
Bereits alle bisherigen Überlegungen innerhalb der EU zur Frage des Schutzes der Mission standen unter dem Vorbehalt einer Risikoanalyse, um belastbare Aussagen treffen zu können. Das gilt unverändert.