Mündliche Frage PlPr 17/216: Neuaufnahme des Verfahrens gegen die türkische Schriftstellerin und Soziologin Pinar Selek

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Aussage von Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im Europäischen Parlament, die die dritte Neuaufnahme des Verfahrens gegen Pinar Selek dahingehend kritisiert, dass sie sich damit seit mehr als 14 Jahren „vor Gericht gegen frei erfundene Anschuldigungen wehren [muss]", Jahre in türkischen Gefängnissen verbrachte und gefoltert wurde, „nur, damit sie ihre kritische Arbeit über die türkische Gesellschaft, die Gleichstellung der Geschlechter und den Umgang mit der kurdischen Minderheit in der Türkei einstellt", und teilt sie auch die Aussage, dass „hunderte Journalisten, Richter und Intellektuelle […] unter dem Vorwand fadenscheiniger Anklagen festgehalten" werden (http://barbara-lochbihler.de/1/presse/mitteilungen/fall-pinar-selek-armutszeugnis-fuer-dastuerkische-justizwesen.html)?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/12041, Frage 35):

Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass das Gericht in Istanbul das Verfahren gegen Pinar Selek im November 2012 wieder eröffnet hat. Das Deutsche Generalkonsulat in Istanbul steht in Kontakt mit der Anwältin von Frau Selek und wird das Verfahren auch unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei eng verfolgen.

Die Bundesregierung beobachtet die innenpolitische Entwicklung in der Türkei, einschließlich der zahlreichen Verhaftungen im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren in Verbindung mit der Kurdenfrage, sehr genau. Sie teilt die Auffassung der EU-Kommission in deren Fortschrittsbericht vom 11. Oktober 2011, dass in diesen und anderen Verfahren die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden müssen.