Mündliche Frage PlPr 17/218: Umstände des Abschusses eines türkischen Kampflugzeugs am 22. Juni 2012
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie auf meine mündliche Frage zu den Umständen des Abschusses eines türkischen Kampfflugzeugs am 22. Juni 2012 (Plenarprotokoll 17/203) an der türkischen Darstellung trotz angeblich fehlender eigener Erkenntnisse und ausbleibender Veröffentlichung eines türkischen Untersuchungsberichtes festhielt, wonach „das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationalen Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen" worden sei, während die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP-Aktuell, Ausgabe 1, Januar 2013) mittlerweile eindeutig feststellt, dass „ein türkischer Jet in syrischem Luftraum abgeschossen" wurde, nachdem „türkische Flugzeuge die syrische Luftabwehr ‚testeten‘, und „die Türkei schon bald einräumen [musste], dass ihre jeweilige Darstellung unrichtig war"?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 51):
Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, wie gemäß Ihrer Frage die Stiftung Wissenschaft und Politik in der genannten Studie eindeutig festgestellt haben könnte, dass der Abschuss eines türkischen Aufklärungsflugzeuges im syrischen Luftraum erfolgte.
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass der Abschuss eines unbewaffneten Aufklärungsflugzeuges ohne vorherige Warnung als unverhältnismäßiger Akt zu werten ist.