Mündliche Frage PlPr 17/218: Umstände des Abschusses eines türkischen Kampflugzeugs am 22. Juni 2012

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie auf meine mündliche Frage zu den Umständen des Abschusses eines tür­kischen Kampfflugzeugs am 22. Juni 2012 (Plenarprotokoll 17/203) an der türkischen Darstellung trotz angeblich fehlen­der eigener Erkenntnisse und ausbleibender Veröffentlichung eines türkischen Untersuchungsberichtes festhielt, wonach „das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationalen Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen" worden sei, während die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP-Aktuell, Ausgabe 1, Januar 2013) mittlerweile eindeutig feststellt, dass „ein türkischer Jet in syrischem Luftraum abge­schossen" wurde, nachdem „türkische Flugzeuge die syrische Luftabwehr ‚testeten‘, und „die Türkei schon bald einräumen [musste], dass ihre jeweilige Darstellung unrichtig war"?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 17/12162, Frage 51):

Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, wie gemäß Ihrer Frage die Stiftung Wissenschaft und Politik in der genannten Studie eindeutig festgestellt haben könnte, dass der Abschuss eines türkischen Auf­klärungsflugzeuges im syrischen Luftraum erfolgte.

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass der Abschuss eines unbewaffneten Aufklärungs­flugzeuges ohne vorherige Warnung als unverhältnis­mäßiger Akt zu werten ist.