Mündliche Frage PlPr 17/227: Formulierung von Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Formulierung neuer Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien, die es ermöglichen sollen, der bewaffneten Opposition militärische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, letztlich mit der Begründung erfolgt, dies diene dem „Schutz der Zivilbevölkerung", und welche Maßnahmen wurden von der EU beschlossen, um – gerade vor dem Hintergrund der Entführung von UN-Kräften und aus den Reihen der Opposition verübten terroristischen Anschlage –sicherzustellen, dass die gelieferten Guter allein „für die Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung" (Beschluss 2013/109/GASP des Rates) verwendet werden?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 17/12647, Frage 26):

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Konflikt in Syrien nur über eine Verhandlungslösung beendet werden kann. Ein Dialog zwischen den Konfliktparteien ist prioritäres Ziel der internationalen Gemeinschaft.

Die begrenzte Lockerung der Sanktionen dient der Unterstützung der Nationalen Koalition ausschließlich mit nicht tödlichen Gütern.

Die bestimmungsgemäße Verwendung internationaler Hilfen liegt in der Verantwortung der Staaten, die im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung Hilfe zur Verfü­gung stellen.