Mündliche Frage PlPr 17/233: Bemühungen der libanesischen Regierung zur Unterbindung des Personen- und Waffentransfers über die syrische Grenze an Rebellengruppen

Welche Bemühungen hat die libanesische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen, um "den illegalen Transfer von Waffen oder Personal" über die syrische Grenze zu den Aufständischen in Syrien zu unterbinden, und in welcher Form haben die Bundesregierung – wie von der Bundesregierung in der Antwort auf meine Mündliche Frage 35 (Plenarprotokoll 17/230, Anlage 22) behauptet – oder die Bundeswehr diese Maßnahmen unterstützt?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 11):

Seit mehreren Jahren unterstützt die Bundesregierung bereits die Bemühungen der libanesischen Regierung, den illegalen Transfer von Waffen oder Personal zu unterbinden. Dabei sind der Bundesregierung nicht bestätigte Berichte über Unterstützungsleistungen sowohl zugunsten des syrischen Regimes als auch zugunsten der syrischen Aufständischen bekannt, die durch libanesisches Territorium geleistet werden sollen.

Auf Bitten der libanesischen Regierung wurden seit dem 7. September 2006 Experten der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung in den Libanon entsandt, um die libanesischen Behörden in Fragen der Grenzsicherheit, insbesondere am Flughafen Beirut, an den Seehäfen und an der Grenze zu Syrien, zu beraten.

Neben dieser Beratungstätigkeit leisteten Bundespolizei und Zoll auch Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Derzeit ist weiterhin ein Bundespolizist als Grenzpolizeilicher Berater vor Ort. Der Zoll entsendet seit 2009 anlassbezogen einen hochrangigen Berater.

Zentraler Anknüpfungspunkt der deutschen Beratungstätigkeit ist die Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Diese hatte das Ziel, den 2006 zwischen Israel und der Hisbollah ausgetragenen Krieg zu beenden. In der Resolution wird die libanesische Regierung aufgefordert, „ihre Grenzen und alle anderen Einreisepunkte zu sichern, um zu verhindern, dass Rüstungsgüter oder sonstiges Wehrmaterial ohne ihre Zustimmung in den Libanon verbracht werden“.