Mündliche Frage PlPr 17/236: Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses im Fall Thilo Sarrazin

Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 (CERD/C/ 82/D/48/2010), wonach Deutschland im Falle Thilo Sarrazins seine Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt habe, etwa in Bezug auf die Gesetzeslage, die Strafverfolgung, die Schulung der Richterschaft und von Strafverfolgungsbehörden, ein breiteres Verständnis von Rassismus etc., und inwieweit wird sich die Bundesregierung mit den Bundesländern absprechen, um zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, die in der Länderkompetenz liegen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 56):

Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sehr ernst.

Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher sorgfältig prüfen, was angesichts der Komplexität der zugrunde liegenden Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dabei wird auch die vom Ausschuss aufgeworfene Frage eine Rolle spielen, ob Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht im Hinblick auf die strafrechtliche Sanktionierung von rassistischen Äußerungen besteht.

Zudem wird die Bundesregierung selbstverständlich die Entscheidung in die deutsche Sprache übersetzen, veröffentlichen und die Information aller zuständigen Stellen und Behörden – auch in den Ländern – sicherstellen.