Mündliche Frage PlPr 17/242: Praxis der Geheimhaltung militärischer Vorgänge in Syrien und der Türkei

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie wichtige Informationen den vermeintlichen Abschuss eines türkischen Aufklärungsflugzeuges am 22. Juni 2012 durch die syrische Armee betreffend mit dem Verweis als geheime Verschlusssache einstuft, "dass dem Bundesnachrichtendienst [sonst womöglich] keine schutzbedürftigen Erkenntnisse [mehr] anvertraut werden", während sie zugleich und in derselben Bundestagsdrucksache (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13515) behauptet, ihr lägen keine Informationen u. a. über "Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der Aufständischen über die Türkei und durch türkische Behörden" und "den Beschuss von Zielen in Syrien durch die türkische Armee am 3. Oktober 2012" vor, und aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für nötig, auch den Inhalt eines Berichts der NATO über den vermeintlichen Abschuss des türkischen Armeeflugzeuges dem Parlament und der Öffentlichkeit trotz mehrfacher Nachfrage vorzuenthalten?

Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 44):

Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung auf drei unterschiedliche Sachverhalte: erstens den Vorfall mit einem türkischen Aufklärungsflugzeug am 22. Juni 2012, zweitens auf angebliche Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der Aufständischen über die Türkei und durch türkische Behörden, drittens auf den angeblichen Beschuss von Zielen in Syrien durch die türkische Armee am 3. Oktober 2012.

Zu diesen Sachverhalten existiert jeweils eine unterschiedliche nachrichtendienstliche Quellenlage. Insofern kann die Bundesregierung den in Ihrer Fragestellung unterstellten Widerspruch nicht erkennen.

Ein von einer Dienststelle der NATO-Kommandostruktur verfasster Kurzbericht über den Vorfall mit dem türkischen Flugzeug enthält schutzbedürftige Informationen. Er ist daher von der NATO-Dienstelle als Verschlusssache VS-Geheim eingestuft worden. Relevante Inhalte des Berichts sind in die Bewertung des Vorfalls durch die Bundesregierung eingeflossen. Sie wurden zudem im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13515 vom 13. Mai 2013 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.