Mündliche Frage PlPr 17/249: Etwaige Blockade der Fortführung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei durch Zypern und Griechenland

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der Aussage des Bundesaußenministers Dr. Guido Westerwelle, der kritisierte, dass die für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vorgesehenen Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) namentlich durch Zypern und Griechenland blockiert worden seien (dpa-Meldung vom 20. Juni 2013), zur Aussage der Bundeskanzlerin, die die Blockade bezüglich der Beitrittsverhandlungen in der Nichtumsetzung des sog. Ankara-Protokolls durch die Türkei sieht, nachdem diese ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, die Zollunion mit der EU einschließlich auf Zypern anzuwenden und deshalb Häfen und Flughäfen auch für zypriotische Waren zu öffnen hat (www.direktzu.de/kanzlerin/messages/eu-beitrittder-tuerkei-verhindern-44885), und sieht die Bundesregierung nicht eher in der Nichtanerkennung der Republik Zypern in Verbindung mit der Eskalationspolitik der Türkei gegenüber Zypern (z. B. bezüglich der Erkundungen nach Erdöl- und Erdgasvorkommen in den zypriotischen Küstengewässern, der Weigerung der Türkei während der EU-Ratspräsidentschaft Zyperns, an den EU-Sitzungen teilzunehmen) die Ursache der Blockade?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/14063, Frage 46):

Aufgrund der Nichtumsetzung des Ankara-Protokolls durch die Republik Türkei in Bezug auf die Republik Zypern haben die EU-Mitgliedstaaten durch gemeinsamen Ratsbeschluss acht Kapitel der EU-Beitrittsverhandlungen blockiert. Diese Blockade umfasst jedoch nicht die Kapitel 23 und 24. Diese Kapitel werden unilateral durch Zypern – Kapitel 23 – bzw. Zypern und die Hellenische Republik Griechenland – Kapitel 24 – blockiert.

Eine Umsetzung des Ankara-Protokolls durch die Türkei würde neue Spielräume in den Beitrittsverhandlungen eröffnen. Die Bundesregierung mahnt die Umsetzung des Ankara-Protokolls in ihren Kontakten mit der türkischen Seite regelmäßig an.

Für Fortschritte im Bereich Justiz und Rechtsstaatlichkeit wäre die Befassung mit Kapitel 23 und 24 von großer Bedeutung. Daher setzt sich die Bundesregierung für die Aufhebung der einseitigen Blockaden bei diesen Kapiteln ein.