Mündliche Frage PlPr 17/89: Verlängerung des EU-Fischereiabkommens mit Marokko vor dem Hintergrund fehlender Menschenrechtsklauseln
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass das EU-Fischereiabkommen mit Marokko Ende Februar 2011 verlängert werden soll, obwohl die EU-Kommissarin für Fischerei das Fehlen von Menschenrechtsklauseln und eines Mehrwerts für die Sahrauis in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara im Rahmen des EU-Fischereiabkommens kritisierte – www.afrika.info/aktuell_detail.php?N_ID=1441&kp=aktuell –, und durch welche Initiativen hat die Bundesregierung sich dafür eingesetzt, dass zumindest das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko keine Gebiete vor der Küste der Westsahara einschließt?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/4638, Frage 46):
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko gilt für den Zeitraum vom 28. Februar 2007 bis zum 27. Februar 2011 und verlängert sich um weitere vier Jahre, sofern es nicht gekündigt wird.
Das im Rahmen dieses Abkommens ebenfalls auf vier Jahre geschlossene Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistungen läuft zum 27. Februar 2011 aus. Über ein neues Protokoll wurde noch nicht entschieden. Das Thema steht auf der Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am 9. Februar 2011 (heute). Die Europäische Kommission wird dabei über das weitere Vorgehen informieren.
Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission an die marokkanische Seite wiederholt herangetragene Bitte um Informationen zu den Rückflüssen aus dem Fischereiabkommen der EU mit Marokko an die Bevölkerung der Westsahara.
Eine Analyse der von der marokkanischen Seite vorgelegten Informationen wurde von der Kommission bislang nicht vorgelegt. Das Fischereiabkommen enthält keine Definition des Rechtsstatus der Meeresgewässer der Westsahara und greift einer Festlegung des Status nicht vor.
Die Beachtung der Menschenrechte ist regelmäßiger Bestandteil des EU-Dialogs mit Marokko.