Mündliche Frage PlPr 17/98: Verantwortung der Türkei für die völkerrechtswidrige Verhaftung mehrerer Personen durch Besatzungsbehörden im nördlichen Teil Zyperns

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verhaftung der zyprischen Europaabgeordneten Eleni Theocharous, der polnischen Europaabgeordneten Jaroslaw Walesa und Artur Zasada, der bulgarischen Abgeordneten Mariya Nedelcheva, des Bischofs von Neapolis Porfyrios, der früheren Europaabgeordneten Yiannakis Matsis sowie der Vertreter der Flüchtlinge aus Famagusta, Loizos Afxentiou, und zwei weiterer Personen am 12. März 2011 durch Besatzungsbehörden im türkisch besetzten Teil Zyperns völkerrechtswidrig war, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Türkei dafür zwar nicht tatsächlich verantwortlich sei, aber dieser Akt grundsätzlich in die Hoheitsgewalt der Türkei fällt, auch wenn er außerhalb türkischen Hoheitsgebiets gesetzt wurde, weil die Verantwortlichkeit als Folge der militärischen Besetzung des nördlichen Teils Zyperns entsteht, in deren Folge die Türkei die effektive Kontrolle über ein fremdes Gebiet ausübt?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 23. März 2011:

Die Verhaftung der Abgeordneten sowie der weiteren Personen fand in dem Teil Zyperns statt, in welchem die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.

Eine rechtliche Bewertung des Falles durch die Bundesregierung wird nicht weiterführen. Die Bundesregierung hält vielmehr die Verhandlungsführung der Parteien untereinander mit Unterstützung durch die Vereinten Nationen für den richtigen Weg zu einer Lösung des Zypern-Konflikts.

Die Bundesregierung fordert die am Zypernkonflikt beteiligten Parteien in Übereinstimmung mit EU und Internationaler Gemeinschaft immer wieder auf, in gegenseitigem Einvernehmen die bestehende Blockade zu überwinden.