Mündliche Frage PlPr 17/98: Rechtliche Grundlage für die AWACS-Aufklärungsflüge im Mittelmeerraum; etwaiger Rückgriff auf Informationen von AWACS-Flugzeugen bei Luftschlägen gegen Libyen

Vielen Dank. – Meine Nachfrage zur dringlichen Frage 4 meiner Kollegin Keul richtet sich an Herrn Hoyer. Die AWACS-Überwachung wurde seitens der Deutschen aufgrund des Krieges gegen das Gaddafi-Regime eingestellt. Die Bundeswehr hat sich aus den Einsätzen des NATO-Verbandes im Mittelmeer ganz zurückgezogen. Zwei Schiffe und zwei Boote mit mehr als 500 Soldaten wurden bereits am Dienstag wieder unter deutsches Kommando gestellt. Der Abzug von 60 bis 70 deutschen Besatzungsmitgliedern der NATOAWACS-Maschinen im Mittelmeerraum läuft bereits. Deshalb möchte ich gerne fragen: Kann die Bundesregierung ausschließen, dass darüber hinaus Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in NATO-Stäben mit der Planung und Durchführung von Aktionen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen Libyen befasst sind?

Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Die Frage der Präsenz in NATO-Stäben ist gesondert geregelt. Sie unterliegt keiner Mandatierung. Von daher war es erforderlich, dass die Bundesregierung zum Beispiel im Hinblick auf bestimmte schwimmende Einheiten, die im Mittelmeer unterwegs waren, durch ihre notwendigen Entscheidungen von vornherein klarstellt, dass eine Involvierung in die Linienaktivitäten nicht möglich ist. Alles andere, auch nur ein Verbleib dieser Schiffe in der Region oder die Beteiligung an entsprechenden Operationen, hätte eine unmittelbare Beschlussfassung des Deutschen Bundestages erforderlich gemacht oder, im Falle einer Dringlichkeitsentscheidung der Bundesregierung, die nachträgliche Befassung des Bundestages. Das ist nicht geschehen und war auch nicht erforderlich.