Mündliche Frage PlPr 18/102: Vorwurf der flächendeckenden Ausspähung Deutscher insbesondere durch Geheimdienste der USA

Inwieweit vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung des ehemaligen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla, CDU, der Vorwurf der flächendeckenden Ausspähung Deutscher insbesondere gegen die Geheimdienste der USA sei entkräftet, es gäbe „in Deutschland keine millionenfache Grundrechtsverletzung" (www.zeit.de/politik/deutschland/2013-08/nsa-bnd-pofalla-bundestag-spaehaffaere-snowden-abkommen), vor dem Hintergrund, dass zumindest der US-amerikanische Geheimdienst NSA in Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst nun auch europäische Unternehmen und Politiker bespitzelt haben soll, was dem Bundeskanzleramt seit 2008 bekannt gewesen sein soll (www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-04/bundesnachrichtendienst-spionage-nsa-bundesregierung)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 12):

Die zitierte Aussage des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramtes Herrn Bundesminister a. D. Ronald Pofalla, es gäbe „in Deutschland keine millionenfache Grundrechtsverletzung“ hat nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin Bestand. Für die behauptete flächendeckende Ausspähung Deutscher und auch europäischer Staatsbürger liegen auch angesichts des aktuell in der Presse diskutierten Sachverhaltes weiterhin keine Anhaltspunkte vor.