Mündliche Frage PlPr 18/114: Einleitung von Ermittlungen gegen die Zeitung Cumhuriyet durch die türkische Staatsanwaltschaft nach Veröffentlichung von Bildern über eine türkische Waffenlieferung für islamistische Kämpfer in Syrien

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den in einem Artikel der türkischen Tageszeitung „Cumhuriyet" vom 29. Mai 2015 beschriebenen Sachverhalt, in dem mittels Bildern von Videoaufnahmen über eine Waffenlieferung für islamistische Kämpfer in Syrien aus der Türkei Anfang 2014 berichtet wird, woraufhin die türkischen Behörden eine Nachrichtensperre über den Fall verhängt hatten und der Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan den Chefredakteur anzeigte und die türkische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen „Cumhuriyet" wegen Geheimnisverrats und Spionage einleitete, und inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber ihrem NATO-Verbündeten Türkei diesen Sachverhalt thematisiert?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 53):

Der Artikel in der Zeitung Cumhuriyet vom 29. Mai 2015 ist der Bundesregierung bekannt. Die darin thematisierten angeblichen Waffenlieferungen von Januar 2014 waren bereits mehrfach Gegenstand von Presseberichterstattung sowie von parlamentarischen Anfragen aus dem Bundestag. Ihre Erkenntnisse dazu hat die Bundesregierung in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen dargelegt, zuletzt in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage Nummer 16 der Abgeordneten Katrin Kunert auf Bundestagsdrucksache 18/5062. Neue Erkenntnisse zu dem Vorfall liegen ihr nicht vor.

Da die Bundesregierung zu dem Sachverhalt neben der Presseberichterstattung keine eigenen Erkenntnisse hat, hat sie den Sachverhalt gegenüber der Türkei bislang nicht angesprochen. Die Lage in Syrien und die türkische Syrien-Politik sind hingegen regelmäßig Thema in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit der Türkei.