Mündliche Frage PlPr 18/13: Eröffnungsrede des Bundespräsidenten auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz und Einschränkung der Richtlinienkompetenz der Bundesregierung

Inwieweit sieht sich die Bundesregierung durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck in ihrer Richtlinienkompetenz in Sachen Außenpolitik eingeschränkt angesichts der Eröffnungsrede des Bundespräsidenten auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz, in der er eine stärkere Rolle Deutschlands in der Europäischen Union und Nato gefordert hatte sowie dass man bei Militäreinsätzen nicht nur Nein sagen dürfe (www.zeit.de/politik/ausland/2014-01/muenchner-sicherheitskonferenz-gauck-rede-deutsche-aussenpolitik), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundespräsidenten, dass die Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg sei „zu einer Form von Verantwortung, die wir noch wenig eingeübt haben“?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/458, Frage 28):

Bundespräsident Joachim Gauck hat in seiner Eröffnungsrede zur Münchner Sicherheitskonferenz die umfassenden Beiträge Deutschlands zur internationalen Sicherheit gewürdigt. Der Bundespräsident hat darüber hinaus Fragen zum künftigen deutschen Engagement, unter anderem bei der Stabilisierung unserer Nachbarschaft und beim Umgang mit globalen Herausforderungen, gestellt und damit eine wichtige gesellschaftliche Debatte angeregt – einschließlich der damit verbundenen ethischen Dimension.

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat in seiner am Tag darauf gehaltenen Rede bereits einige Thesen des Bundespräsidenten aufgegriffen und seine Vorstellungen von einer „tätigen Außenpolitik“, die die Bearbeitung von Konflikten „früher, entschiedener und substanzieller“ angeht und sich „nicht in Empörungsrhetorik oder der bloßen Benotung von Bemühungen und Aktivitäten anderer erschöpft“, erläutert.