Mündliche Frage PlPr 18/16: Verlegung des Hauptquartiers der Mission EUTM Somalia

Welche Instanz hat, unter Angabe des Zeitpunkts – angesichts des Beschlusses 2013/44/GASP zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte des Rates der Europäischen Union vom 22. Januar 2013, in welchem es hieß, dass das Hauptquartier lediglich „möglicherweise nach Somalia" verlegt wird –, beschlossen, das Hauptquartier der Mission EUTM Somalia nach Mogadischu zu verlegen?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Frage 32):

Im EU-Ratsbeschluss 2013/44/GASP zur Verlängerung und Ausweitung der Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union vor Somalia wird auf das durch den Rat am 10. Dezember 2012 gebilligte überarbeitete Krisenmanagementkonzept der EU-Militärmission verwiesen, in dem die Schließung des Trainingslagers in der Republik Uganda und die schrittweise Verlegung der Missionsaktivitäten in die Republik Somalia bereits grundsätzlich angelegt sind.

Weitere Grundlage für die Ausweitung der Mission ist der am 20. März 2013 vom Rat gebilligte Missionsplan, der eine schrittweise Entwicklung vorsieht, bei der jede Phase an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen gebunden ist. Am 6. Januar 2014 informierte der Missionskommandeur den Vorsitzenden des EU-Militärausschusses, dass die Voraussetzungen für die Verlegung des Hauptquartiers gemäß Missionsplan nunmehr vorliegen und die Verlegung mit Wirkung vom 14. Januar 2014 wirksam würde.

Vizepräsident Peter Hintze:

Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Dagdelen?

Sevim Dagdelen (DIE LINKE):

Ja.

Vizepräsident Peter Hintze:

Bitte schön.

Sevim Dagdelen (DIE LINKE):

Vielen herzlichen Dank. – Frau Ministerin, es war wirklich ganz schwierig, überhaupt einen Beschluss zu finden. Der einzige uns Abgeordneten vorliegende ist nämlich der vom 22. Januar 2013, in dem eigentlich nur steht: Möglicherweise kann das Hauptquartier der Mission EUTM nach Somalia verlegt werden und diese EU-Militärmission könnte Somalia und Uganda – beides – umfassen. Ist es möglich, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages den formalen Beschluss, von dem Sie jetzt hier gesprochen haben, zur Verfügung gestellt bekommen? Bis heute liegt uns kein Beschluss vor, und nichts ist an uns weitergegeben worden.

Vizepräsident Peter Hintze:

Frau Staatsministerin.

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Frau Kollegin, ich sehe auf den ersten Blick keinen Hinderungsgrund.

(Sevim Dagdelen [DIE LINKE]: Ich danke Ihnen!)