Mündliche Frage PlPr 18/19: Schutz der Schiffe mit den zu vernichtenden syrischen Chemiewaffen
Hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz der Deutschen Marine zum vermeintlichen Schutz vor Terroristen derjenigen Schiffe, die an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen beteiligt sind, angesichts der Äußerungen des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass die "Planungen für eine gemeinsame Mission bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen auf einem US-Schiff im Mittelmeer beendet" worden seien (http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEEA2500220140306?sp=true), eingestellt, oder plant die Bundesregierung den vermeintlichen Schutz der Schiffe in einem anderen Rahmen?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 61)
Der Nordatlantikrat hat am 5. März 2014 entschieden, die Planungen im Rahmen des NATO-Russland-Rats für die maritime Absicherung der seegestützten Hydrolyse der syrischen Chemiewaffen zu suspendieren. Die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen und das Hydrolyseverfahren an Bord der „Cape Ray“ selbst ist durch diese Entscheidung nicht berührt.
Alternativen für die maritime Absicherung der Hydrolyse der syrischen Chemiekampfstoffe an Bord des US-Schiffes „Cape Ray“ werden zurzeit geprüft. Die Bereitschaft der Bundesregierung, sich mit einer Marineeinheit an der Absicherung der Hydrolyse zu beteiligen, gilt fort.