Mündliche Frage PlPr 18/22: Verfassungskonformität der Übergangsregierung in der Ukraine

Ist die derzeitige De-facto-Regierung in der Ukraine nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsgemäß zustande gekommen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/814, Frage 10):

Am 27. Februar 2014 wählte das Parlament der Ukraineeinen neuen Premierminister und bestätigte eine neue Regierung. Beide Beschlüsse wurden mit breiter Mehrheit gefasst. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beschlüsse zu zweifeln.