Mündliche Frage PlPr 18/32: Entsendung von Militärbeobachtern in die Umgebung der ostukrainischen Stadt Slawjansk

Welche Person oder Institution hat konkret die Entsendung der drei Militärbeobachter der Bundeswehr in die Umgebung der ostukrainischen Stadt Slawjansk (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt. ukraine-krise-verwirrung-um-den-beobachter-einsatz.4209e466-fa1b-4c9c-8a8e-22c0995d0fa8.html) veranlasst, und mit welchem genauen Auftrag wurden sie entsandt (bitte unter Angabe des Datums)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab­geordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1293, Frage 31):

Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundes­wehr in Geilenkirchen, ZVBw, stellt grundsätzlich die Er­füllung von Rechten und Pflichten sicher, die Deutschland aus Verträgen und Abkommen der Rüstungskontrolle, Vertrauens- und Sicherheitsbildung, Abrüstung und Nichtverbreitung erwachsen. Dazu gehört auch die orga­nisatorische, logistische und inhaltliche Einsatzplanung und Durchführung von Missionen nach dem Wiener Do­kument und deren Nachbereitung.

Im Falle der Missionen in der Ukraine auf der Grund­lage des Wiener Dokuments hatte die ukrainische Regie­rung Anfang März eine entsprechende Einladung an alle OSZE-Staaten ausgesprochen.

Die zuständigen Ressorts – AA und BMVg – haben daher – gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bun­deskanzleramt – die Frage einer deutschen Beteiligung an derartigen Missionen grundsätzlich geprüft und poli­tisch übereinstimmend befürwortet.

Die multinationale Inspektion unter deutscher Leitung ab dem 21. April 2014 erfolgte auf Basis einer bilatera­len Vereinbarung zwischen der Ukraine und Deutsch­land. Vereinbart wurde die Durchführung einer vertrau­ens- und sicherheitsbildenden Maßnahme gemäß Wiener Dokument 2011 Kapitel X auf dem Territorium der Ukraine.

Inspektionsgebiet und Modalitäten der Inspektion wurden durch das ZVBw unter Berücksichtigung der Lage und in Abstimmung mit den ukrainischen Gastge­bern sowie unter Berücksichtigung aktueller Erfahrun­gen gleichartiger vorangegangener WD-Inspektionen anderer OSZE-Teilnehmerstaaten festgelegt.

Das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt haben das Vorhaben am 3. April 2014 gebilligt.

Einzelheiten zum Ablauf der Inspektion vor Ort, zum Beispiel Fahrtroute und tägliche Schwerpunkte der Be­obachtung, wurden mit den Gastinspektoren – je ein Gastinspektor aus der Republik Polen, dem Königreich Dänemark, dem Königreich Schweden und der Tsche­chischen Republik – und dem ukrainischen Begleitteam, das für die Sicherheit der Mission verantwortlich war, abgesprochen. Der Leiter der Inspektion entschied täg­lich auf Grundlage aller Informationen und seiner Be­wertung der Lage über den konkreten Ablauf.