Mündliche Frage PlPr 18/35: Sanktionen der EU gegen Separatisten

Wie oft hat die Europäische Union gegen Separatisten im Bereich und außerhalb der Europäischen Union – zum Beispiel in Schottland, Norditalien, Katalonien oder in den ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien – Sanktionen verhängt, und welcher Art waren die Sanktionen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1433, Frage 32):

Es sind fünf Fälle zu nennen, in denen der Rat der Europäischen Union Sanktionsrechtsakte beschlossen hat, unter denen Personen oder Entitäten gelistet wurden, die die territoriale Integrität eines Landes untergraben.

Im Jahr 2001 wurden Einreiseverbote gegenüber Personen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beschlossen.

In einem zweiten Fall wurden Einreiseverbote gegen Mitglieder der transnistrischen Führung in der Republik Moldau beschlossen.

Drittens wurden 2008 Sanktionen gegen die illegale Regierung von Anjouan in der Union der Komoren beschlossen. Dabei handelte es sich um Einreiseverbote und Vermögenseinfrierungen.

Viertens besteht seit 2011 die Möglichkeit, gegen Personen und mit diesen verbundene Entitäten in Bosnien und Herzegowina Einreisesperren und Vermögenseinfrierungen zu verhängen.

Der fünfte und aktuellste Fall sind die Einreiseverbote und Vermögenseinfrierungen, die seit dem 17. März dieses Jahres gegen Personen und Entitäten verhängt wurden – angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.