Mündliche Frage PlPr 18/45: Entsendung deutscher Polizeivollzugsbeamter in die Ukraine
Inwieweit gibt es derzeit bei der Bundesregierung Überlegungen, deutsche Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) des Bundes und der Länder im Rahmen der von den Außenministern der Europäischen Union am 23. Juni 2014 beschlossenen Entsendung von Polizeiberatern in die Ukraine, die bei einer so genannten Sicherheitssektorreform, vor allem der Polizei, helfen sollen, zu beteiligen (bitte unter Angabe von Umfang, Aufgaben, Zielregion)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/1920, Frage 7):
Der Rat für Auswärtige Beziehungen ist am 23. Juni 2014 übereingekommen, in der Ukraine eine zivile Mission, Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP, zur Unterstützung einer Reorganisation und Restrukturierung des dortigen Sicherheitssektors einzurichten. Der formelle Ratsbeschluss zur Entsendung der Mission steht noch aus.
Grundsätzlich besteht seitens der Bundesregierung die Bereitschaft, sich auch mit deutschem polizeilichem Personal im Rahmen der GSVP-Mission zu beteiligen. Da die Details der geplanten GSVP-Mission seitens der EU noch nicht feststehen, gibt es derzeit noch keine konkreten Vorstellungen zum Umfang der deutschen polizeilichen Beteiligung.