Mündliche Frage PlPr 18/53: Finanzierung der Terrorgruppe „Islamischer Staat" durch staatliche Behörden und Einzelpersonen

Welche Erkenntnisse – auch nachrichtendienstliche – hat die Bundesregierung zur Finanzierung der Terrorgruppe „Is­lamischer Staat", IS, bzw. „Islamischer Staat im Irak und in Syrien", ISIS, durch staatliche Behörden und/oder Einzelper­sonen (www.standard.co.uk/news/world/qatari-minister-an­grily-denies-claims-country-is-funding-isis-9741714.html)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 18/2567, Frage 11):

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung erfolgt die Finanzierung der Terrororganisation IS durch die Erpres­sung von Schutzgeldern sowie Einnahmen aus Ölfeldern ,Enteignungen, Wegzoll und anderen Formen kriminellen Handelns sowie Spenden aus dem In- und Ausland.

Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Er­kenntnisse zur Finanzierung der IS-Terrorgruppe oder ge­listeter Einzelpersonen durch staatliche Behörden vor.

Der Emir von Katar hat dies in seinen jüngsten Ge­sprächen mit dem Bundespräsidenten und der Bundes­kanzlerin für Katar ausdrücklich ausgeschlossen.