Mündliche Frage PlPr 18/56: Aktuelle Planung für einen Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Operation „Active Fence"

Inwieweit hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz der Bundeswehr bei der Operation „Active Fence" angesichts des Beschlusses des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014, der unter anderem die Einrichtung von Sicherheitszonen für die Flüchtlinge auf irakischem und syrischem Territorium, Flugverbotszonen entlang der Grenzen sowie die Vollmacht für die türkische Armee zu grenzübergreifenden Einsätzen und Interventionen in anderen Ländern beinhaltet (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-gegen-islamischen-staat-parlament-gestattet-kriegseintritt-a-995060.html), geändert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Beschluss des türkischen Parlaments?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 5):

Die türkische Nationalversammlung hat mit dem Beschluss vom 2. Oktober die bereits bestehenden Mandate für grenzüberschreitende Operationen im Nordirak und in Syrien in einem Mandat zusammengefasst und gleichzeitig verlängert.

Dieses Mandat lässt unter anderem die Bekämpfung von ISIS zu.

Als weitere Elemente wurden die mögliche Stationierung ausländischer Truppen und die Einräumung von Nutzungsrechten an Flugplätzen/Militärbasen in der Türkei aufgenommen. Bei entsprechenden Regierungsentscheidungen würde damit das Parlament nicht mehr befasst werden müssen.

Die Einrichtung von Sicherheits- oder Flugverbotszonen ist nicht Gegenstand des Beschlusses.

Für die Türkei hat laut Äußerungen der türkischen Regierung die Einrichtung lokaler Sicherheitszonen in Syrien und die Einrichtung von Flugverbotszonen zu deren Sicherung Priorität. Allerdings setzt die Umsetzung laut türkischer Regierung die Beteiligung der Koalitionsstaaten voraus, die an den Luftschlägen gegen ISIS beteiligt sind.

Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung derzeit nicht davon aus, dass sich die Türkei militärisch in Syrien engagieren wird.Da sich durch die türkische Mandatsverlängerung die Sach- und Rechtslage nicht verändert hat, sieht die Bundesregierung derzeit keine Konsequenzen für die in der Türkei stationierten Bundeswehrsoldaten.

Die in der Türkei stationierten deutschen Patriot-Systeme sind sowohl von der Beschlusslage (Bundestagsmandat und NATO-Beschluss) als auch von den Einsatzparametern rein defensiv. Sie sind von ihrer Reichweite nicht in der Lage, in den syrischen Luftraum einzuwirken.