Mündliche Frage PlPr 18/56: Beschluss des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014 zur Bekämpfung des „Islamischen Staats"

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014, der unter anderem die Einrichtung von Sicherheitszonen für die Flüchtlinge auf irakischem und syrischem Territorium, Flugverbotszonen entlang der Grenzen sowie die Vollmacht für die türkische Armee zu grenzübergreifenden Einsätzen und Interventionen in anderen Ländern beinhaltet (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-gegen-islamischen-staat-parlament-gestattet-kriegseintritt-a-995060.html), zur vermeintlichen Bekämpfung des IS vor dem Hintergrund fragwürdig, dass IS-Kämpfer nach wie vor ohne Ver- bzw. Behinderung durch türkische Soldaten die türkisch-syrische Grenze passieren können (www.ibtimes.com/fight-against-isis-us-needs-turkey-stop-flow-money-supplies-foreign-fighters-1688282)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 4):

Die türkische Nationalversammlung hat mit dem Beschluss vom 2. Oktober die bereits bestehenden Mandate für grenzüberschreitende Operationen im Nordirak und in Syrien in einem Mandat zusammengefasst und gleichzeitig verlängert.

Dieses Mandat lässt unter anderem die Bekämpfung von IS zu.

Als weitere Elemente wurden die mögliche Stationierung ausländischer Truppen und die Einräumung von Nutzungsrechten an Flugplätzen/Militärbasen in der Türkei aufgenommen. Bei entsprechenden Regierungsentscheidungen würde damit das Parlament nicht mehr befasst werden müssen.

Eine Einrichtung von Sicherheits- oder Flugverbotszonen sind nicht Gegenstand des Beschlusses.

Für die Türkei hat laut Äußerungen der türkischen Regierung die Einrichtung lokaler Sicherheitszonen in Syrien und die Einrichtung von Flugverbotszonen zu deren Sicherung Priorität. Allerdings setzt die Umsetzung laut türkischer Regierung die Beteiligung der Koalitionsstaaten voraus, die an den Luftschlägen gegen ISIS beteiligt sind.

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass die türkische Armee als IS-Kämpfer erkannte Personen die Grenze passieren lässt. Vielmehr hat die türkische Regierung nach Angaben von Außenminister Çavuşoğlu etwa 6 000 potenzielle Kämpfer auf eine Einreisesperrliste gesetzt und etwa 1 000 solcher Personen ausgewiesen.