Mündliche Frage PlPr 18/62: Einschätzung der extrem rechten Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten"

Inwieweit sieht die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis heraus in der extrem rechten Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten" nach deren bundesweiter Mobilisierung nach Köln für den 26. Oktober 2014 ein bundesweites Phänomen, und welche Hooligangruppen waren nach Kenntnis der Bun­desregierung in Köln vertreten – bitte möglichst nach Region und Anzahl der in Köln vertretenen Anhänger auflisten?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 14):

Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden be­müht sich die Bewegung „Hooligans gegen Salafisten" um eine bundesweite Organisation. So gab es seit Jah­resbeginn mehrere Versammlungen von Hooligans ge­gen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, an denen teilweise auch Personen aus der rechtsextremisti­schen Szene teilgenommen haben. Diese Kundgebungen fanden bisher überwiegend in west- und süddeutschen Städten statt. Somit verfügen Hooligans zumindest in diesen Regionen über ein Mobilisierungspotenzial. Für den 15. November 2014 ist eine Demonstration in Han­nover angemeldet. Inwiefern dort mit einem vergleich­baren Mobilisierungspotenzial wie in Köln zu rechnen ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

Eine Auflistung der Hooligangruppierungen, die am 26. Oktober 2014 in Köln teilgenommen haben, ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht möglich. Insofern sind die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen beim Polizeipräsidium Köln abzuwarten.