Mündliche Frage PlPr 18/65: Von der ukrainischen Regierung geplante Befestigungsanlage an der Grenze zu Russland

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der ukrainischen Regierung geplante Befestigungsanlage – unter anderem Art, Verlauf, Gesamtkosten, beauftragte Un­ternehmen – an der Grenze zu Russland, und kann die Bun­desregierung die Aussage des ukrainischen Premierministers vom 15. Oktober 2014 bestätigen, dass die Europäische Union 20 Millionen US-Dollar für die Konstruktion der Mauer – die angeblich eine Stahlmauer sowie Wachtürme umfassen soll – bereitgestellt habe (www.thedailybeast.com/articles/2014/10/27/the-great-wall-of-ukraine.html)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 18/3103, Frage 19):

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das ukraini­sche Kabinett am 25. Juni 2014 grundsätzlich den Bau einer Befestigungsanlage entlang der ukrainisch-russi­schen Grenze beschlossen.

Zu der genauen baulichen Ausführung der Anlage so­wie den Kosten liegen aus verschiedenen Pressemeldun­gen sehr unterschiedliche Angaben vor. Im ukrainischen Haushalt sollen bislang 7 Millionen Hrywnja (etwa 400 000 Euro) veranschlagt sein. Ob bereits Unterneh­men beauftragt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU keine Mittel gezielt für die Konstruktion einer derartigen An­lage bereitgestellt. Es gibt lediglich eine bereits seit 2011 laufende Zusammenarbeit der EU mit der Ukraine zur Schaffung eines integrierten Grenzmanagementsystems.