Mündliche Frage PlPr 18/75: Geltungsbereich der Regeln des Dritten Energiepaktes für die Gaspipeline South Stream
Inwieweit war bzw. ist die Gaspipeline South Stream anders als die Gaspipeline Nord Stream den Regeln des Dritten Energiepaktes, in dem die Entflechtung von Erzeugung und Versorgung auf dem Gasmarkt vorausgesetzt wird und gleichzeitig der diskriminierungsfreie Zugang für Dritte zu den Pipelines sichergestellt werden soll (www.dw.de/was-kommt-nach-south-stream/a-18119180), unterworfen, obwohl bei beiden Pipelines Gazprom Besitzer der Pipeline und einziger Lieferant ist, bei South Stream sogar mit lediglich 50 Prozent Anteil im Gegensatz zu Nord Stream mit einem Anteil von 51 Prozent (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/erdoelkonzern-schroeder-zieht-in-tnk-bp-aufsichtsrat-1754327.html), und wieso war bei Nord Stream die Ausnahme, dass der Lieferant mehr als die Hälfte der Pipelinekapazitäten nutzen darf – entgegen dem Dritten Energiepakt –, kein Verstoß gegen EU-Recht (www.welt.de/wirtschaft/article134948965/Pipeline-Stopp-legt-Russlands-grosse-Schwaeche-offen.html)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 41):
Die Nord Stream Pipeline verbindet Wyborg in Russland mit Lubmin. Die Pipeline verläuft also außerhalb der Europäischen Union. Die Regeln des 3. Energiebinnenmarktpakets entfalten ihre Wirkung aber grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Die Vorgaben zur Entflechtung zwischen Netzbetreibern einerseits und der Erzeugung beziehungsweise Lieferung von Gas andererseits greifen daher bezüglich der Nord Stream nicht. Gleiches gilt für den von Ihnen angesprochenen diskriminierungsfreien Drittzugangsanspruch zum Energieversorgungsnetz.
Die South Stream Pipeline sollte von Russland durch das Schwarze Meer nach Bulgarien und weiter durch Serbien, Ungarn, Slowenien nach Italien führen. Für den Pipelinebereich außerhalb der Europäischen Union finden die Regelungen des 3. Energiebinnenmarktpakets keine Anwendung. Für den Teil der South Stream Pipeline, der auf dem Territorium von Mitgliedstaaten der Europäischen Union verlaufen soll, gelten die europäischen und nationalen Vorgaben. Ausnahmen davon sind nur in den dafür vorgegebenen rechtlichen Schranken zulässig. Ausnahmen können von dem jeweiligen Mitgliedstaat erlassen werden. Sie sind an die Europäischen Kommission zu notifizieren und werden von dieser geprüft.