Mündliche Frage PlPr 18/75: Geltungsbereich der Regeln des Dritten Energiepaktes für die Gaspipeline South Stream

Inwieweit war bzw. ist die Gaspipeline South Stream an­ders als die Gaspipeline Nord Stream den Regeln des Dritten Energiepaktes, in dem die Entflechtung von Erzeugung und Versorgung auf dem Gasmarkt vorausgesetzt wird und gleich­zeitig der diskriminierungsfreie Zugang für Dritte zu den Pipelines sichergestellt werden soll (www.dw.de/was-kommt-nach-south-stream/a-18119180), unterworfen, obwohl bei bei­den Pipelines Gazprom Besitzer der Pipeline und einziger Lieferant ist, bei South Stream sogar mit lediglich 50 Prozent Anteil im Gegensatz zu Nord Stream mit einem Anteil von 51 Prozent (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/erdoelkonzern-schroeder-zieht-in-tnk-bp-aufsichtsrat-1754327.html), und wieso war bei Nord Stream die Ausnahme, dass der Lieferant mehr als die Hälfte der Pipelinekapazitäten nut­zen darf – entgegen dem Dritten Energiepakt –, kein Verstoß gegen EU-Recht (www.welt.de/wirtschaft/article134948965/Pipeline-Stopp-legt-Russlands-grosse-Schwaeche-offen.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 18/3518, Frage 41):

Die Nord Stream Pipeline verbindet Wyborg in Russ­land mit Lubmin. Die Pipeline verläuft also außerhalb der Europäischen Union. Die Regeln des 3. Energiebin­nenmarktpakets entfalten ihre Wirkung aber grundsätz­lich nur innerhalb der Europäischen Union. Die Vorga­ben zur Entflechtung zwischen Netzbetreibern einerseits und der Erzeugung beziehungsweise Lieferung von Gas andererseits greifen daher bezüglich der Nord Stream nicht. Gleiches gilt für den von Ihnen angesprochenen diskriminierungsfreien Drittzugangsanspruch zum Ener­gieversorgungsnetz.

Die South Stream Pipeline sollte von Russland durch das Schwarze Meer nach Bulgarien und weiter durch Serbien, Ungarn, Slowenien nach Italien führen. Für den Pipelinebereich außerhalb der Europäischen Union fin­den die Regelungen des 3. Energiebinnenmarktpakets keine Anwendung. Für den Teil der South Stream Pipe­line, der auf dem Territorium von Mitgliedstaaten der Europäischen Union verlaufen soll, gelten die europäi­schen und nationalen Vorgaben. Ausnahmen davon sind nur in den dafür vorgegebenen rechtlichen Schranken zulässig. Ausnahmen können von dem jeweiligen Mit­gliedstaat erlassen werden. Sie sind an die Europäischen Kommission zu notifizieren und werden von dieser ge­prüft.