Mündliche Frage PlPr 18/78: Wirtschaftliche Auswirkungen der Beendigung des South-Stream-Gaspipeline-Projektes durch Russland auf Deutschland

Inwieweit hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass sowohl beim nordrhein-westfälischen Röhrenbauer „Europipe" Kurzarbeit für Hunderte Mitarbeiter droht (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/south-stream-flop-europipedroht-kurzarbeit/11180646.html) sowie beim Konzern „Salzgitter" finanzielle Verluste „im unteren zweistelligen Millionenbereich" zu erwarten sind (www.nwzonline.de) – Erkenntnisse über Auswirkungen des Endes des South-Stream-Gaspipeline-Projektes durch Russland auf Deutschland (Arbeitsmarktsituation, finanzielle Einbußen von Unternehmen, Insolvenzen etc.), und inwieweit hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, dass infolge der westlichen Sanktionspolitik „die deutschen Ausfuhren nach Russland [. . .] um ein Fünftel" zurückgehen werden, was einem Handelsvolumen von rund 7 Mrd. Euro entspreche und dadurch „in Deutschland rund 50 000 bis 60 000 Arbeitsplätze" gefährdet sind (www.handelsblatt.com/politik/international/westliche-sanktionen-starker-rueckgang-vonexporten-nach-russland/11203800.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 13):

Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europipe GmbH am 30. Dezember 2014 von der South Stream Transport B. V. die Anweisung erhalten hat, die Produk­tion von Stahlrohren für die South-Stream-Pipeline bis auf Weiteres, mindestens bis zum 19. Februar 2015, aus­zusetzen. Die entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für Deutschland sind noch nicht quantifizierbar.

Der Bundesregierung liegen Zahlen zum deutschen Export nach Russland für das Gesamtjahr 2014 noch nicht vor. Die deutschen Exporte nach Russland sind seit Mai 2013 kontinuierlich und mit insgesamt zunehmen­der Tendenz rückläufig – Monatswerte für die Entwick­lung der Ausfuhren im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres. Da die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland erst Anfang August 2014 in Kraft getreten sind, sind diese als monokausale Erklärung für den Exportrückgang nicht tauglich.