Mündliche Frage PlPr 18/81: König-Fahad-Akademie in Bonn bzw. Berlin als etwaiger Anziehungspunkt salafistischer Terroristen
Inwieweit hat die Bundesregierung in Kenntnis der Schließung der saudischen Schule in Wien im Dezember 2014 Vorsorge getroffen, dass die saudische König-Fahad-Akademie gGmbH in Bonn wie auch ihre Außenstelle in Berlin nicht zu einem Anziehungspunkt für salafistische Terroristen wird (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4619458/Wien_Stadtschulrat-schliesst-saudische-Schule), und welche Erkenntnisse in diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung, dass mittelalterliche Strafen und andere Menschenrechtsverletzungen des Regimes in Saudi-Arabien, wie etwa die Todesstrafe auf Raten durch Auspeitschen gegen den saudischen Blogger Raif Badawi, im Unterricht vom Lehrpersonal wie auch von der Schulleitung an der König-Fahad-Akademie gGmbH in Deutschland unmissverständlich verurteilt werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 34):
Der Bundesregierung liegen heute keine Anhaltspunkte vor, wonach es sich bei der König-Fahd-Akademie, KFA, um einen künftigen Anlaufpunkt für „salafistische Terroristen" handeln könnte. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor, die eine Einbindung der KFA in die salafistische Szene in Bonn belegen könnten.
Die KFA wurde 1995 als Nachfolgerin der „Arabischen Schule", einer gemeinsamen Schule für Angehörige aller arabischen Botschaften in Bonn, eingerichtet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Bonn, zudem besteht seit dem Jahr 2000 eine Zweigstelle in Berlin. Sie war in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, nachdem ein TV-Magazin im Jahr 2003 über eine Freitagspredigt an der Bonner Moschee der KFA berichtet hatte, in der unter anderem zum Dschihad aufgerufen wurde.
Die KFA ist eine sogenannte Ersatzschule, für deren Besuch eine Befreiung von der deutschen Schulpflicht benötigt wird. Bis zum Jahr 2003 konnte diese in der Regel ohne Probleme beantragt werden. Die Erteilung entsprechender Ausnahmegenehmigungen sowie eine gegebenenfalls erforderliche inhaltliche Überprüfung des Lehrmaterials liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit der für das Schulwesen des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die für die Aufsicht über die KFA zuständige Bezirksregierung Köln unter dem Eindruck eines vermehrten Zuzugs von Islamisten nach Bonn am Beginn der 2000er-Jahre den Zugang zur KFA deutlich restriktiver gestaltet. Dieser resultierte auch aus der damaligen Attraktivität der KFA für einen entsprechenden Personenkreis. Die zuständigen Behörden machen von ihrem Aufsichtsrecht auch heute konsequent Gebrauch. Erkenntnisse über eine Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen im Sinne der Anfrage durch Lehrpersonal wie auch der Schulleitung an der KFA in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor.