Mündliche Frage PlPr 18/81: König-Fahad-Akademie in Bonn bzw. Berlin als etwaiger Anziehungspunkt salafistischer Terroristen

Inwieweit hat die Bundesregierung in Kenntnis der Schlie­ßung der saudischen Schule in Wien im Dezember 2014 Vorsorge getroffen, dass die saudische König-Fahad-Akade­mie gGmbH in Bonn wie auch ihre Außenstelle in Berlin nicht zu einem Anziehungspunkt für salafistische Terroristen wird (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4619458/Wien_Stadtschulrat-schliesst-saudische-Schule), und wel­che Erkenntnisse in diesem Zusammenhang hat die Bundes­regierung, dass mittelalterliche Strafen und andere Menschen­rechtsverletzungen des Regimes in Saudi-Arabien, wie etwa die Todesstrafe auf Raten durch Auspeitschen gegen den sau­dischen Blogger Raif Badawi, im Unterricht vom Lehrperso­nal wie auch von der Schulleitung an der König-Fahad-Aka­demie gGmbH in Deutschland unmissverständlich verurteilt werden?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 34):

Der Bundesregierung liegen heute keine Anhaltspunkte vor, wonach es sich bei der König-Fahd-Akademie, KFA, um einen künftigen Anlaufpunkt für „salafistische Terro­risten" handeln könnte. Der Bundesregierung liegen da­rüber hinaus keine Erkenntnisse vor, die eine Einbin­dung der KFA in die salafistische Szene in Bonn belegen könnten.

Die KFA wurde 1995 als Nachfolgerin der „Arabi­schen Schule", einer gemeinsamen Schule für Angehö­rige aller arabischen Botschaften in Bonn, eingerichtet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Bonn, zudem besteht seit dem Jahr 2000 eine Zweigstelle in Berlin. Sie war in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, nachdem ein TV-Ma­gazin im Jahr 2003 über eine Freitagspredigt an der Bon­ner Moschee der KFA berichtet hatte, in der unter ande­rem zum Dschihad aufgerufen wurde.

Die KFA ist eine sogenannte Ersatzschule, für deren Besuch eine Befreiung von der deutschen Schulpflicht benötigt wird. Bis zum Jahr 2003 konnte diese in der Re­gel ohne Probleme beantragt werden. Die Erteilung ent­sprechender Ausnahmegenehmigungen sowie eine gege­benenfalls erforderliche inhaltliche Überprüfung des Lehrmaterials liegen in der ausschließlichen Zuständig­keit der für das Schulwesen des Landes Nordrhein-West­falen zuständigen Behörden.

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die für die Aufsicht über die KFA zuständige Bezirksregierung Köln unter dem Eindruck eines vermehrten Zuzugs von Islamisten nach Bonn am Beginn der 2000er-Jahre den Zugang zur KFA deutlich restriktiver gestaltet. Dieser resultierte auch aus der damaligen Attraktivität der KFA für einen entsprechenden Personenkreis. Die zuständi­gen Behörden machen von ihrem Aufsichtsrecht auch heute konsequent Gebrauch. Erkenntnisse über eine Ver­urteilung von Menschenrechtsverletzungen im Sinne der Anfrage durch Lehrpersonal wie auch der Schulleitung an der KFA in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor.