Mündliche Frage PlPr 18/81: Verwendung von Waffen aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee im Syrien-Konflikt

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, auch nachrichtendienstliche, darüber, ob im Syrien-Konflikt Waf­fen aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee, NVA, benutzt werden, die nach dem Jahr 1990 aus deren Be­ständen an den Bündnispartner Türkei geliefert wurden, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei bezogen auf die an sie gelieferten NVA-Waffen eine Endver­bleibserklärung unterschrieben?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab­geordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 33):

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt­nisse dazu vor, dass in Syrien Waffen aus NVA-Bestän­den im Sinne der Fragestellung im Einsatz wären.

Gemäß der politischen Grundsätze der Bundesregie­rung für den Export von Rüstungsgütern werden Aus­fuhrgenehmigungen nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist.

Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion PDS/Linke Liste auf Bundestagsdrucksache 12/2158 vom 24. Fe­bruar 1992 dargelegt, dass sich die türkische Regierung durch das Abkommen über deutsche NATO-Verteidigungs­hilfe, Materialhilfe sowie Rüstungssonderhilfe verpflichtet hat, aus den Beständen der Bundeswehr übernommenes(NVA-)Material nicht ohne vorherige Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben.