Mündliche Frage PlPr 18/81: Verwendung von Waffen aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee im Syrien-Konflikt
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, auch nachrichtendienstliche, darüber, ob im Syrien-Konflikt Waffen aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee, NVA, benutzt werden, die nach dem Jahr 1990 aus deren Beständen an den Bündnispartner Türkei geliefert wurden, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei bezogen auf die an sie gelieferten NVA-Waffen eine Endverbleibserklärung unterschrieben?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 33):
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, dass in Syrien Waffen aus NVA-Beständen im Sinne der Fragestellung im Einsatz wären.
Gemäß der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Rüstungsgütern werden Ausfuhrgenehmigungen nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist.
Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion PDS/Linke Liste auf Bundestagsdrucksache 12/2158 vom 24. Februar 1992 dargelegt, dass sich die türkische Regierung durch das Abkommen über deutsche NATO-Verteidigungshilfe, Materialhilfe sowie Rüstungssonderhilfe verpflichtet hat, aus den Beständen der Bundeswehr übernommenes(NVA-)Material nicht ohne vorherige Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben.