Mündliche Frage PlPr 18/90: Verhaftung des ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba in der Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen Geheimdienst

Inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der ukraini­schen Regierung bezüglich der Verhaftung des ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba aus Iwano-Frankiwsk in der Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen Geheimdienst interveniert, der selbst ein Unterstützer des Maidan war, sich aber gegen die Mobilisierungsaktion der ukrainischen Armee sowie die Fortsetzung des Krieges im Osten des Landes ausgesprochen hat und wegen vermeintli­chen Hochverrats gefangen gehalten wird, wobei ihm bei Ver­urteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen (www.tagesschau.de/ausland/ruslankotsaba-103.html), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kriegsdienst­verweigerung als Form des zivilen Ungehorsams in demokra­tischen Rechtsstaaten nicht strafrechtlich relevant sein darf, sondern ein gesetzlich verbrieftes Bürgerrecht sein muss?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck­sache 18/4139, Frage 27):

Der Bundesregierung sind die Festnahme von Herrn Kozaba und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bekannt. Sie wird das Verfahren gegen ihn aufmerksam beobach­ten, wobei sie erwartet, dass die ukrainischen Gerichte und Behörden die einschlägigen rechtsstaatlichen Stan­dards einhalten und insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung bei der Bewertung der Handlungen von Herrn Kozaba angemessen berücksichtigen werden.

Hinsichtlich des Rechts auf Kriegsdienstverweige­rung weist die Bundesregierung darauf hin, dass es auch in der Ukraine für Kriegsdienstverweigerer eine gesetzli­che Regelung gibt, einen Ersatzdienst abzuleisten.