Mündliche Frage PlPr 18/90: Verhaftung des ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba in der Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen Geheimdienst
Inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Regierung bezüglich der Verhaftung des ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba aus Iwano-Frankiwsk in der Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen Geheimdienst interveniert, der selbst ein Unterstützer des Maidan war, sich aber gegen die Mobilisierungsaktion der ukrainischen Armee sowie die Fortsetzung des Krieges im Osten des Landes ausgesprochen hat und wegen vermeintlichen Hochverrats gefangen gehalten wird, wobei ihm bei Verurteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen (www.tagesschau.de/ausland/ruslankotsaba-103.html), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kriegsdienstverweigerung als Form des zivilen Ungehorsams in demokratischen Rechtsstaaten nicht strafrechtlich relevant sein darf, sondern ein gesetzlich verbrieftes Bürgerrecht sein muss?
Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 27):
Der Bundesregierung sind die Festnahme von Herrn Kozaba und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bekannt. Sie wird das Verfahren gegen ihn aufmerksam beobachten, wobei sie erwartet, dass die ukrainischen Gerichte und Behörden die einschlägigen rechtsstaatlichen Standards einhalten und insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung bei der Bewertung der Handlungen von Herrn Kozaba angemessen berücksichtigen werden.
Hinsichtlich des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung weist die Bundesregierung darauf hin, dass es auch in der Ukraine für Kriegsdienstverweigerer eine gesetzliche Regelung gibt, einen Ersatzdienst abzuleisten.