Mündliche Frage PlPr 18/96: Verlauf der Pipeline Nord Stream durch Gewässer außerhalb der EU und Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Regeln des dritten EU-Energiebinnenmarktpakets

Inwieweit verlauft die Pipeline „Nord Stream" („Ostseepipeline") „außerhalb der Europäischen Union" und fallt damit nicht unter die „Regeln des 3. Energiebinnenmarktpakets" der Europäischen Union, welche „ihre Wirkung aber grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union" entfalten (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Iris Gleicke auf meine Mündliche Frage 41, Plenarprotokoll 18/75, Anlage 22) vor dem Hintergrund, dass diese Gaspipeline durch die deutschen Territorialgewässer vor Mecklenburg-Vorpommern sowie durch „87,7 Kilometer [der] Territorialgewässer (12 Seemeilen-Zone)" Dänemarks bei Bornholm (www.nord-stream.com/de/presseinfo/pressemitteilungen/daenemark-erteiltbaugenehmigung-fuer-nord-stream-pipeline-289/) gebaut wurde?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4370, Frage 19):

Die Pipeline Nord Stream ist eine reine Offshore-Verbindungsleitung zwischen Wyborg in Russland und Lubmin in Deutschland. Der einzige Einspeisepunkt liegt in Russland, der einzige Übergabepunkt in der Europäischen Union liegt in Lubmin. Eine grenzüber-schreitende Komponente zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist somit nicht gegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage 41 in der mündlichen Fragestunde vom 17. Dezember 2014 verwiesen (Plenar-protokoll 18/75, Anlage 22).