Nein zur Impfpflicht

Rede zu Protokoll von MdB Sevim Dagdelen (DIE LINKE) zu TOP 6 „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 – Beratung der Beschlussempfehlungen und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu mehreren Vorlagen zum Thema Impfpflicht“ am 7. April 2022


Die Ampel-Koalition will eine allgemeine Corona-Impfpflicht auf Biegen und Brechen durchbekommen. Das Vorhaben ist medizinisch nicht zu rechtfertigen, ganz egal ab welchem Alter die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 gelten soll. Rechtlich höchst problematisch ist die Einführung einer Impfpflicht mit nur bedingt zugelassenen Impfstoffen noch dazu. Eine Mehrheit für eine allgemeine Impfpflicht gibt es weder in der Bevölkerung noch im Deutschen Bundestag. Die Vorbehalte sind groß und wiegen schwer.

Was soll man denn davon halten, wenn die Unterstützer eines Antrages auf Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren und die Befürworter einer Impfpflicht ab 50 sich am Ende auf einen „Kompromiss“ verständigen, dass sich alle ab 60 impfen lassen müssen. Das ist Kopf-durch-die-Wand-Politik.

Eine Impfpflicht berührt die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung des Einzelnen. Die Maßnahme muss gut begründet sein. Im Fall der seit März 2020 verpflichtenden Masern-Impfung ist dies dem Deutschen Bundestag gut gelungen und die Schutzmaßnahme hat aufgrund der hohen Wirksamkeit breiten Rückhalt in der Bevölkerung. Ähnlich war es beim Kampf gegen die Pocken. Im Fall der Impfung gegen SARS-CoV-2 ist dies nicht gegeben. Eine Ausrottung des Virus ist mit den vorhandenen Impfstoffen nicht erreichbar. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss hat ja gerade ergeben: Eine Herdenimmunität wird durch die Impfung nicht erreicht.

Die bisher verfügbaren Corona-Vakzine schützen einen selbst nicht vor Ansteckung und sie schützen auch nicht davor, dass Geimpfte das Virus an andere weitergeben. Hier wurde mit falschen Anschuldigungen gegen Ungeimpfte in der Vergangenheit viel Schindluder getrieben und das ganze Impfen dogmatisiert. Auch von einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems kann keine Rede sein, gerade mit Blick auf den zum Glück milden und oft symptomfreien Verlauf bei den allermeisten im Fall einer Ansteckung mit der derzeit dominierenden Omikron-Variante. Eine Überlastung der Kliniken in Deutschland, die mit der Impfpflicht ja ursprünglich abgewendet werden soll, ist aktuell weder absehbar noch gewiss. Das Aufkommen einer deutlich gefährlicheren Corona-Virusvariante als heute Omikron ist nicht das wahrscheinlichste Szenario.

Die Einführung einer Impfpflicht auf Vorrat mit bedingt zugelassenen Impfstoffen, von denen man weiß, dass sie einen nicht vor eigener Ansteckung und auch nicht vor Weitergabe des Virus an andere schützen, bringt keinen Solidar-Nutzen und ist daher verfassungsrechtlich problematisch. Klar ist, Impfungen dienen dem Selbstschutz, sie minimieren das Risiko einer schweren Erkrankung. Impfungen dienen aber nicht dem Fremdschutz, dem Schutz der anderen. Mündige Bürger aber dürfen vom Staat nicht gegen ihren Willen allein zum Selbstschutz gezwungen werden.

Eine Impfpflicht ist damit juristisch nicht haltbar. Die schwere des Grundrechtseingriffs beim Einzelnen steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen für die Gesellschaft. Wer immer sich zum Schutz vor einer Corona-Infektion impfen lassen möchte, etwa, weil er zu denjenigen gehört, die aufgrund ihres Alters oder einer möglichen Vorerkrankung das Risiko eines schweren Verlaufs haben, soll dies freiwillig tun können. Niemand aber darf dazu gesetzlich verpflichtet werden. Eine Impfung muss eine persönliche Entscheidung bleiben.


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