Neuregelung des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsangehörigen
Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass der Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht, auch nicht im Ausnahmefall bei doppelter Staatsangehörigkeit, von der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht wird (vgl. die diesbezüglich eindeutigen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil 10 C 12.12 vom 4. September 2012, Rn. 26, 27, 30 und 31), und wie genau wird die Vorgabe einer Härtefallregelung zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen umgesetzt (vgl. Rn. 28 f. des genannten Urteils)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 6. November 2012
Die Bundesregierung richtet sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und geht davon aus, dass die Länder, die das Aufenthaltsgesetz ausführen, dies ebenfalls tun. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem genannten Urteil hinreichende Hinweise für die praktische Umsetzung seiner Entscheidung gegeben, die in die geltende Erlasslage des Auswärtigen Amts Eingang gefunden haben.