Neuregistrierungen von Asylsuchenden aus der Türkei seit November 2017

Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit November 2017 laut der ab Januar 2017 zur Verfügung stehenden auf Personendaten basierenden Asylgesuchstatistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesem Monat (bitte entsprechend den Monaten in absoluten und relativen Zahlen angeben; vgl. Bundestagsdrucksache 18/13683, Antwort zu Frage 5)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Im Monat November 2017 wurden in der Asylgesuch-Statistik 892 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Im Dezember 2017 waren es 511 und im Januar 2018 741 Asylsuchende.

Die Gesamtschutzquote, also der Anteil der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an allen Entscheidungen – dies sind Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote –, betrug bei türkischen Asylanträgen im November 2017 40,4 Prozent, im Dezember 2017 41,5 Prozent und im Januar 2018 38,2 Prozent.

Grundsätzlich lassen sich die Zahlen der formellen und materiellen Ablehnungen von Asylanträgen ebenso wie die Anerkennungen der öffentlich zugänglichen monatlichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entnehmen. Bei einer sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote werden nur die materiellen BAMF-Entscheidungen betrachtet. Formelle Ablehnungen führen aber ebenso wie materiell entschiedene Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht.

Die Bundesregierung macht sich daher die Definition der sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote nicht zu eigen. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist die oben genannte  Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle weist alle Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu türkischen Asylbewerbern für die Monate November 2017 bis Januar 2018 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl-/Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer Schutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen sowie den Anteil der positiven Entscheidungen an allen materiellen Entscheidungen (letzte Spalte):

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