Nichtverlängerung des EU-Fischereiabkommens mit Marokko wegen Verletzung der Menschenrechte der Sahrauis
Inwieweit sieht die Bundesregierung anders als in früheren Aussagen (beispielsweise in ihren Antworten zu den Fragen 10 und 12 auf Bundestagsdrucksache 17/1521) die Notwendigkeit einer Nichtverlängerung bzw. Überarbeitung des EU-Fischereiabkommens mit Marokko, nachdem die EU-Kommissarin für Fischerei das Abkommen wegen der fehlenden Menschenrechtsklauseln und fehlendem Mehrwert für die Saharauis kritisiert hat (www.afrika.info), und inwieweit sieht sie in den fortdauernden Verletzungen der Menschenrechte der Saharauis durch die Besatzungsmacht Marokko die Ursache für die
aktuelle Zuspitzung der Situation in der Westsahara, wo Tausende saharauische Familien inder Wüste Zeltlager als Protest gegen die illegale Plünderung der Naturschätze sowie gegen ihre Diskriminierung aufgeschlagen haben, deren Versorgung mit Wasser, Nahrung und Medizin von marokkanischen Sicherheitskräften massiv behindert wird?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Oktober 2010
Das Fischereipartnerschaftsabkommen der EU mit dem Königreich Marokko hat auch zum Ziel, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zur Erhaltung der Fischereiressourcen und ihres Nutzens für die Fischereiwirtschaft der Partnerländer beizutragen. Eine Nichtverlängerung oder Aussetzung würde auch diese Aktivitäten stoppen und wird daher von der Bundesregierung weiterhin nicht angestrebt.
Die Bundesregierung ist über die aktuelle Zuspitzung der Situation in der Region besorgt. Sie appelliert an alle beteiligten Parteien, die Gespräche zum Westsaharakonflikt unter der Ägide des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN), Christopher Ross, konstruktiv fortzuführen, Sie appelliert ebenfalls an alle Parteien, die vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) organisierten vertrauensbildenden Maßnahmen, zu denen die Bundesregierung einen bilateralen Beitrag leistet, so rasch wie möglich wiederaufzunehmen.
Die Achtung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten auf dem Gebiet der Westsahara sind Gegenstand des kontinuierlichen Dialogs der Bundesregierung wie der EU mit Marokko.