Offenere Gestaltung des nationalen Einwanderungsrechts hinsichtlich der Vergabe von Aufenthaltstiteln für Hochqualifizierte und dementsprechender Mehrwert der Blue-Card-Richtlinie
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass 72 Prozent der Personen, die eine Blaue Karte in Deutschland erhalten haben, sich bereits in Deutschland aufhielten (vgl. Ratsdok. 10060/14, S. 3), und inwieweit trifft vor diesem Hintergrund die Bewertung zu, dass die Blue-Card-Richtlinie in Bezug auf Deutschland weniger zur Einwanderung von Hochqualifizierten beigetragen hat, sondern offenkundig vor allem als eine Aufenthaltsregelung für bereits im Land lebende Hochqualifizierte genutzt wird, etwa im Anschluss an ein Studium (bitte ausführen)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 5. Januar 2015
Deutschland hat die Blaue Karte EU durch Nutzung der Optionen der Hochqualifizierten-Richtlinie als zentralen Aufenthaltstitel für die Zuwanderung von Hochqualifizierten ausgestaltet. Durch ergänzende nationale Regelungen wie z. B. die Möglichkeit, frühzeitig ein nationales Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, ist dieser Aufenthaltstitel für alle hochqualifizierten Zuwanderer attraktiv. Dies gilt sowohl für die Zuwanderer, die aus dem Ausland gewonnen werden, wie auch für die Zuwanderer, die sich bereits in Deutschland aufhalten und für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gewonnen werden können, z.B. nach Abschluss eines Studiums. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, dass auch ein Teil derjenigen, die zuvor einen anderen Aufenthaltstitel besaßen, diesen für Weiterbildungsmaßnahmen oder Sprachkurse erhielten, um danach bei Aufnahme einer hochqualifizierten Beschäftigung eine Blaue Karte EU zu erhalten. Daneben haben auch Zuwanderer, die einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung besaßen, einen Wechsel zur Blauen Karte EU vollzogen.
Inzwischen (Stand: 30. November 2014) hat sich das im Ratsdokument 10060/14 dargestellte Verhältnis erheblich verändert. Rund 47 Prozent der erteilten Blauen Karten EU gingen an Neuzuwanderer. Zusammen mit denjenigen, die zuvor ein Studium oder eine sonstige Aus- und Weiterbildung absolvierten, ist der Anteil derer, die erstmals einen Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung erhielten, auf nahezu 75 Prozent gestiegen.