Offenere Gestaltung des nationalen Einwanderungsrechts hinsichtlich der Vergabe von Aufenthaltstiteln für Hochqualifizierte und dementsprechender Mehrwert der Blue-Card-Richtlinie

Wie beurteilt die Bundesregierung in Kenntnis der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Anwendung der Blue-Card-Richtlinie (Ratsdok. 10060/14) die Notwendigkeit bzw. den Erfolg und den Mehrwert dieser Richtlinie insbesondere nach Subsidiaritätsgesichtspunkten, da im Jahr 2013 etwa 93 Prozent aller EUweit erteilten Blauen Karten alleine in Deutschland ausgestellt wurden, und wäre es insofern nicht sinnvoller gewesen, die Bundesrepublik Deutschland hätte in der Zeit jahrelanger Richtlinienverhandlungen auf EU-Ebene ihr nationales Einwanderungsrecht offener ausgestaltet, wie es andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union getan haben, in denen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte vor allem nach nationalem Recht erteilt werden (bitte ausführen)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 5. Januar 2015

Die Hochqualifizierten-Richtlinie (Blue-Card-Richtlinie) bietet mit den verschiedenen optionalen Regelungen die Möglichkeit, diese Zuwanderungsregelung bedarfsgerecht auszugestalten. Die Richtlinie untersagt es den Mitgliedstaaten nicht, nationale Zuwanderungsregelungen beizubehalten. Deutschland hat die Optionen der Richtlinie genutzt, um die Blaue Karte EU als zentralen und attraktiven Aufenthaltstitel für die Zuwanderung von Hochqualifizierten auszugestalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie wurden die bis dahin bestehenden Regelungen für den gleichen Personenkreis zugunsten der Neuregelungen der Blauen Karte EU aufgehoben. Diese Regelungen, die größtenteils während der Zeit der Verhandlung der Hochqualifizierten-Richtlinie in Kraft traten, hatten die Zuwanderung von Hochqualifizierten bereits erheblich erleichtert.