Pläne des BMAS für ein Verbot der blauen Karte bei bestimmten Berufen und bisherige Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern
Inwieweit plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Rechtsverordnung zu Berufen, bei denen keine Blaue Karte EU erteilt werden darf, "weil im Herkunftsland ein Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern in diesen Berufsgruppen besteht" (§ 19a Absatz 2 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes, bitte ausführlich begründen und gegebenenfalls konkrete Länder und Berufsgruppen nennen), und was sind die bisherigen Ergebnisse der informellen Arbeitsgruppe Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/9314), insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen zur Umsetzung des Verhaltenskodexes der Weltgesundheitsorganisation für die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften (bitte ausführen)?
Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe vom 8. Januar 2013
Aus Sicht der Bundesregierung besteht zurzeit keine Notwendigkeit, bestimmten Berufsgruppen die Erteilung einer Blauen Karte EU zu versagen (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Marlies Volkmer auf Bundestagsdrucksache 17/10305). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt auch bis auf Weiteres nicht, von der Verordnungsermächtigung des § 19a Absatz 2 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes in der seit 1. August 2012 geltenden Fassung Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung wird die Inanspruchnahme der Blauen Karte EU unter diesem Gesichtspunkt weiter beobachten und bewerten.
An der informellen Arbeitsgruppe Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern, die seit dem Jahr 2011 besteht, nehmen neben verschiedenen Ressorts auch Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Organisationen der Zivilgesellschaft teil. In der Arbeitsgruppe werden unter anderem Erfahrungen und Entwicklungen zur Implementierung sowie Möglichkeiten zur Förderung des WHO-Verhaltenskodexes (WHO: World Health Organization) ausgetauscht. Im Vordergrund steht die Diskussion von Themen, die für eine aktive Gestaltung der Problematik relevant sind.
Die erste Berichtsrunde zur Umsetzung des freiwilligen Globalen Verhaltenskodexes der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften an die Weltgesundheitsversammlung (WHA) steht dieses Jahr im Mai auf der Tagesordnung der WHA. Mit dem Fragebogen der WHO (National Reporting Instrument) wurden in erster Linie Fragen zur Datenerhebung und zum Ist-Zustand in den jeweiligen Mitgliedstaaten abgefragt.
Der demografische Wandel wird in vielen europäischen Ländern langfristig einen Fachkräftemangel zur Folge haben. Wichtig ist, rechtzeitig nationale Maßnahmen zu ergreifen, um die Abwanderung einheimischer Fachkräfte zu vermeiden und beispielsweise die Weiterbildung zu stärken, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie allgemein zu verbessern und überflüssige Bürokratie abzubauen. Die Bundesregierung hat in diesem Bereich daher bereits wichtige Initiativen entfaltet, so z. B. im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV: gesetzliche Krankenversicherung) und der Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte.