Position der Bundesregierung zu einer möglichen Unterstützung des IS durch die Türkei

Inwieweit bezieht die in den Medien kolportierte Aussage der Bundesregierung, die Türkei sei in den letzten Jahren zu einer „zentralen Aktionsplattform“ für Islamisten im Nahen Osten (www. tagesschau.de/inland/tuerkei-619.html) bzw. die Türkei zum Drehkreuz des Terrors geworden, da die „Türkei über die Aktivitäten der Dschihadisten im eigenen Lande lange hinweggesehen hat, sie toleriert und sogar unterstützt hat“ (www.arte.tv/guide/de/065356-000-A/tuerkei-drehkreuz-des-terrors) auch die Unterstützung (direkte und/oder indirekte) des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) ein, beispielsweise durch die lange praktische Nichtschließung der 100 Kilometer langen Grenze zwischen dem „Islamischen Kalifat“ und dem Nato-Mitglied, so dass der Schmuggel von Waffen, Geld, Antiquitäten und Lebensmitteln kein Problem war, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Al-Nusra-Front nicht als Terrororganisation eingestuft werden sollte (www.handelsblatt.com/politik/international/erdogans-umgang-mit-dschihadisten-welche-verbindungen-ankara-zum-terror-pflegt/14024646.html)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 31. August 2016

Zur Frage einer vorgeblichen Unterstützung des so genannten Islamischen Staates durch die Türkei wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. Dezember 2015 auf die Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 verwiesen.

Die Einschätzung der Bundesregierung zur Al-Nusra Front deckt sich mit dem Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der diese seit dem 14. Mai 2014 als Terrororganisation im Rahmen des IS/Al-Qaida – Sanktionsregimes gelistet hat. Entscheidungen des VN-Sicherheitsrates sind für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bindend.

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