Position der Bundesregierung zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Äußerung, sie genehmige Rüstungsexporte bezogen auf den „Terrorpaten Saudi-Arabien“ restriktiv, verantwortungsvoll und gemäß dem Koalitionsvertrag (dpa vom 12. April 2018), und dem Umstand, dass der Koalitionsvertrag festschreibt, ab „sofort“ keine Ausfuhren an Länder zu genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?fle=1), dass Saudi-Arabien als kriegsbeteiligtes Land sogar die Militärkoalition im Jemen-Krieg anführt, und angesichts der Verdreifachung der Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien noch vor Ablauf des ersten Quartals 2018 zum Vorjahresquartal (KNA vom 12. April 2018)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung sieht hier keinen Widerspruch.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Im Rüstungsexportbericht wird zudem bereits darauf hingewiesen, dass die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums allein kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Vielmehr sind die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen. Auch schwanken die Werte in den jeweiligen Berichtsperioden. Ein Vergleich von einzelnen Quartalen ist daher nicht zielführend.