Mündliche Frage PlPr 17/21: Position der Bundesregierung bezüglich EU-Repräsentanz bei der Regierungsübernahme durch Porifirio Lobo Sosa in Honduras
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie zu einem einheitlichen EU-Vorgehen gegenüber Honduras in dem Sinne aufrief, sich seitens der EU-Mitgliedstaaten auf Geschäftsträgerebene an der Regierungsübernahme durch Porfirio Lobo Sosa in Honduras am 27. Januar 2010 zu beteiligen, obwohl dieser nur dank massiver Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit, dank Einschüchterung und mindestens 24 politischer Morde seit dem Putsch an die Macht gekommen ist, und warum hat sie nicht versucht, Einheitlichkeit im Sinne einer Nichtteilnahme herzustellen?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 38):
Für die Bundesregierung kam es in der Frage der Präsenz bei der Amtseinführung des neuen Präsidenten Porfirio Lobo darauf an, eine einheitliche Haltung der EU-Mitgliedstaaten zu wahren.
Zwischen den EU-Partnern bestand Einvernehmen, keine Delegationen aus den Hauptstädten zur Amtseinführung zu entsenden. Hinsichtlich der von einem anderen EU-Mitgliedstaat vorgeschlagenen Wahrnehmung durch die amtierenden Geschäftsträger vor Ort sprach sich die Bundesregierung dafür aus, diese Option offenzuhalten und von der weiteren Entwicklung in Honduras abhängig zu machen.
Tatsächlich unternahm der gewählte Präsident Lobo in den Wochen vor Amtsantritt erhebliche Anstrengungen in Richtung einer nationalen Versöhnung. So forderte er De-facto-Präsident Micheletti zum Rücktritt auf, was dieser zwar nicht befolgte, jedoch ließ Micheletti seit dem 22. Januar 2010 seine öffentlichen Ämter ruhen. Ferner traf der gewählte Präsident mit dem Präsidenten der Dominikanischen Republik, Leonel Fernández, eine Vereinbarung, die Präsident Manuel Zelaya, seiner Familie sowie seinen Mitarbeitern freies Geleit, die Ausreise in die Dominikanische Republik sowie dort den Status als „Ehrengast" zusicherte. Schließlich verpflichtete er sich in dem Abkommen nochmals zur Bildung einer Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung.
In Würdigung dieser positiven Entwicklungen wurde auf Vorschlag der spanischen EU-Ratspräsidentschaft in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe in Brüssel am 26. Januar 2010 Konsens zur EU-Teilnahme auf Botschaftsebene (vor Ort anwesende Geschäftsträger bzw. Vertreter von in Nachbarstaaten von Honduras akkreditierten EU-Botschaften) erzielt.