Post-Shipment-Kontrollen seit Februar 2020

Welche Post-Shipment-Kontrollen (PSK) bei Rüstungsexporten hat die Bundesregierung seit Februar 2020 vorgenommen (bitte unter Angabe des Landes, Datums der PSK, der Hersteller und  Typenbezeichnung auflisten), und falls keine vorgenommen wurden, welche PSK befinden sich im Zuge einer Verbalnote über diplomatische Kanäle bereits in Abstimmung (bitte unter Angabe des Landes, Zeitraums der PSK sowie der zur Kontrolle vorgesehenen Waffen mit Hersteller und Typenbezeichnung auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 6. September 2021

Im Februar 2020 wurde eine beanstandungsfreie Post-Shipment-Kontrolle (PSK) im Oman durchgeführt. Gegenstand der Verifikation war die Ausfuhr von Maschinengewehren.

Pandemiebedingt wurde virtuell im August 2021 eine PSK in Mexiko im Zusammenhang mit der Ausfuhr von tragbaren Panzerabwehrwaffen per Videoschaltung begonnen. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme durch eine physische Vor-Ort-Kontrolle abzuschließen.

Aufgrund der weltweiten Pandemielage mussten bereits geplante Verifikationsmaßnahmen in mehreren Staaten zurückgestellt werden.

Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE 137, 185 vom 21. Oktober 2014 – für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle und sieht zur Wahrung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen von weiteren Ausführungen (konkrete Typenbezeichnung bzw. Hersteller) ab.

Weitere Verifikationsmaßnahmen befinden sich in der Vorbereitung. Hierbei handelt es sich um laufende Prozesse, die bis zum Abschluss der Maßnahme dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen.

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